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Nr. 116 A.H. Francke an Ph.J. Spener 7.3.1696

Auff die Sache selbst behalte ich mir vor künfftig zu antworten 7 , wie sich

15 mein Gemüth darinnen fasse. Noch stehet mir die Sache immota, und müste ich von dem Reich Christi, und der daran hangenden ersten Aufferstehung 8 gar einen andern concept faßen, wenn mein Gemüth allen scrupel davon weglegen solte. Ich suche die Warheit, die wolle mir Gott zeigen. Der mich aber versiegelt hat 9 , daß ich weiß, daß ich unter seinen Knechten ewig vor

20 seinem Trohn stehen sol 10 , wird mich wol bewahren, daß ich nicht in Lügen und Irrthum falle. Der wird mir auch Weißheit geben, zu reden, was und wie ich sol reden 11 , darum ich bitte ferner für mich zu beten. Ich bin deswegen ohne Angst und Bekümmerniß, und ist mir leid, daß sich jemand meinet­wegen ängstet. Ich sage aber mit Paulo: Meinetwegen dürffet ihr euch nicht

25 ängsten, daß ihr euch aber ängstet, das thut ihr aus hertzlicher Meynung. 12 Was der Hoff vertragen könne oder nicht, dienet nicht zu meinem regle- ment 13 , noch wird sich irgend ein wahrer Knecht Gottes 14 darnach richten. Hätte ich mich bißdahero wollen darnach richten, ich wäre offt im Glauben schwach worden, in dingen, damir [sie!] doch der Herr manchen herrlichen

30 durchbrach gegeben. Es hat unser gnädigster LandesHerr 15 und seine Ge­waltigen mehr Segen von mir, als ich von ihnen habe. Ja auch im leiblichen bin ich gewiß, daß das Land mehr Nutzen und Segen von mir gehabt, (doch nicht von mir, sondern von dem Herrn der mich gesegnet hat 16 ) als ich des leiblichen genoßen. Da ich versichern kan, daß ich mannichmal mit

35 den meinigen hätte Hunger und Durst leiden müssen, wenn ich darvon nur hätte leben sollen, was man mir gleichsam zur äußerlichen belohnung meiner Arbeit gegeben, da ich für das eine Amt biß auff diese Stunde nichts kriege 17 , ohne daß ich 2mahl Cantzley jura vergebens und umsonst erlegen müssen 18 , die Einnahme des andern aber 19 , wenn ich mein Gewissen nicht

7 Eine entsprechende Schrift Franckes ist nicht nachweisbar.

8 Die Auferstehung der Heiligen zur 1000jährigen Herrschaft mit Christus (Apk 20,6f; vgl. IThess 4,16). Während Spener die Stelle in der Apokalypse für dunkel hielt, orientierte sich Francke an der Entfaltung dieser Lehre durch die Petersens (vgl. Anm. 5).

9 Apk 7,3. 111 Apk 7,15.

" Vgl. IKor 12,8.

12 Vgl. 2Kor 6,12.

13 Zu Speners diesbezüglicher Warnung s. Brief Nr. 115, Z. 18-28.

14 In diesem Zusammenhang dürfte Francke die in Apk 7 als Knechte Gottes bezeichneten, vor Schadenversiegelten" Heiligen meinen (vgl. Z. 1821).

15 Friedrich III. (I.) von Brandenburg (s. Brief Nr. 18, Anm. 11).

16 Vgl. IKor 15,10.

17 Francke erhielt noch kein Professorengehalt, obwohl ihm dieses bereits im November 1694 zugesagt worden war (vgl. Brief Nr. 94, Z. 16-18 und Anm. 4).

18 Die Zahlung von Kanzleigebühren gehörte zu den Voraussetzungen für den Eintritt in den brandenburg-preußischen Staatsdienst (zu den zugleich zu zahlenden Marinegeldern s. Brief Nr. 112, Anm. 7). So zahlte Spener für Paul Anton (s. Brief Nr. 110, Anm. 64) Kanzleigebühren in Höhe von 15 Talern und 3 Gulden (vgl. Spener an Anton, 28.9.1695, AFSt/H D 81: 736f).

19 Einnahmen aus dem Pfarramt.