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Nr. 124 A.H. Francke an Ph.J. Spencr 28. 9. 1696
köpffen, Hengens, räderns, verweisens und außstreichens würde es wenig 25 bedürffen; ja ein größer Theil der höchst nöthigen reformation, so viel das äußere verderbte Wesen betrifft, würde damit gehoben, wenn man alles, wie es wol müglich ist, in die Ordnung brächte, daß den armen an Leib und Seel wol gerathen, den müssiggängern aber das betteln gewehret, und ihre Arbeit angewiesen würde. 4
30 Es hat hier die Moritz-Kirche etliche tausend thaler zu einem Thurm verbauet 5 , der der Stadt nichts nutz ist, unter dem einigen praetext, wenn die Kirche anbrennet, daß sie vom Thurm dieselbe leschen können. Die Marien Kirche hat, dem verlaut nach, 30000 Reichsthaler capitalia, die Ulrichs=Kirche 11000. Was könte davon nicht vor Anstalt für die armen
35 gemachet werden. Die steinern Häuser läst man reich werden, und die Tempel Gottes läst man verderben 6 . Denen durchs Land streichenden bett- lern wird jährlich dreißig bis 40 Reichsthaler an unserer, sonst eben nicht reichen Kirche, gegeben. Wenn wir aber arme Waisen und Wittwen in der Gemeine haben, da sorget niemand, daß ihnen von dem Vorrath der Kirche
4o beygesprungen werde. Doch siehet man vor Augen, daß es kaum bey einem unter zwanzigen bey den Landstreichern recht angewendet sey. 7 In Halle ist einige Anstalt gemachet, aber nur daß man der armen loß werde, nicht daß die Armen auch recht versorget werden. 8 Wenn einem der nicht arbeiten kan
4 Zum Erlaß einer allgemeinen Armenordnung und damit verbunden der Einrichtung eines Zucht- und Arbeitshauses wie auch eines Almosenamtes und einer Armenkasse offenbar nach Franckes Vorbild (vgl. Anm. 7) kam es in Halle ab 1706 (Dreyhaupt 2, 266. 275; zu den zu diesem Zeitpunkt bereits bestehenden Einrichtungen der Armenversorgung der Stadt Halle vgl. Anm. 8).
5 Nachdem die 1493 erbauten Türme der Moritzkirche 1694 wegen Baufälligkeit abgerissen worden waren, wurde zwischen 1694 und 1697 ein neuer Turm errichtet. Nach den Angaben Dreyhaupts kostete der Bau 7567 Reichstaler (Dreyhaupt 1, 1081).
6 Der Tempel Gottes sind die an Christus Glaubenden (vgl. IKor 3,17).
7 Die von Francke für Glaucha entworfenen Almosenordnungen gelten sowohl für einheimische als auch für fremde Arme, wobei er betont, daß die Bettler zu bestimmten Tageszeiten bestellt, katechisiert und ihre Papiere kontrolliert werden sollen, bevor sie ein Almosen erhalten. Glauchaer Arme sollen alle vier Wochen eine besondere Zuwendung erhalten. Grundsätzlich seien „starcke unnütze Bettler" ohne Almosen abzuweisen ([A.H. Francke], Glauchische Anstalt für die frembde Armen/ Exulanten, Abgebrante etc. So mit Attestatis vor die Thülen kommen [Halle, 1697] [Francke-Bibhographie Nr. F 3.1], abgedruckt in: ders., Fußstapfen [s. Brief Nr. 110, Anm. 40], 152-154, Zitat 154; [ders.], Glauchische confirmirte und bestätigte Almosen=Ordnung, Halle 1697 [Francke-Bibliographie Nr. F 2.1], vgl. Fußstapfen, 142—152; ders., Anstalten/ Die zu Verpflegung der Armen zu Glaucha an Halle gemachet sind: Wie sich solche befinden Anno 1698/ im Monat JULIO [...], Halle [1698] [Francke-Bibliograhie Nr. F 5.1-2]).
8 Arme, Waisen und Kranke der Stadt Halle wurden zu diesem Zeitpunkt im Hospital St. Cyriakus, das sich seit 1576 in den Gebäuden des ehemaligen Zisterzienserinnenklosters in Glaucha (die Klosterkirche St. Georgen war die Glauchaer Pfarrkirche) befand, untergebracht (Dreyhaupt 2, 247). Hospitalpfarrer wie auch Almoseninspektoren waren jeweils die Adjunkten von St. Moritz (aaO, 248). Zudem stiftete Gottfried von Jena (s. Brief Nr. 16, Anm. 11) am 4.6.1697 ein Hospital für Arme aus der reformierten Gemeinde; Samuel Stryck (s. Brief Nr. 31, Anm. 21) kaufte in Glaucha ein Haus zur Unterbringung von Witwen (aaO, 262-264). Ab 1698 wurden