Nr. 124 A.H. Franckc an Ph.J. Spam 28. 9. 1696
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wöchentlich etwa 2 Gulden gegeben werden 9 , und ihm das betteln vor den Thüren gewehret wird, wie wil er davon leben? In summa es gehet alles con- 45 fus durcheinander, und wo es Ordnung heißen sol, da wird es noch schlimmer gemachet. Wenn nun solche Männer, die nicht ihr eigenes darunter suchen, Sorge in diesem Stück für das gantze Land trügen, so würde ja verhoffentlich eine große beßerung geschehen. Ich habe dieses also in Einfalt schreiben wollen, ob es etwa Gott gefallen möchte, es in einigem Wege gelingen zu 50 lassen, wie ich mich denn zu demselben alles versehen darff, womit der Gnade Gottes erlassend verharre
Meines Hochwehrtesten Herrn Gevatters Gebetschuld[igster]
A[ugust] H[ermannJ Francke Mppria.
45 /es/. 53 Gebetschuld[igster]: cj.
in der St. Jacobs-Kapelle täglich Betstunden für die Armen gehalten und Almosen verteilt (aaO, 266). Für die Versorgung von bis zu 80 Armen und Waisen war das bereits zur Reformationszeit vom Magistrat eingerichtete Becken-Amt der Stadt zuständig; die geltende Almosen- und Bettlerordnung von 1664 war 1695 durch eine besondere Instruktion für die Bettelvoigte ergänzt worden (aaO, 265).
9 Vom Becken-Amt (vgl. Anm. 8) erhielten Hausarme in Halle täglich 2 bis 6 Groschen, Gassenarme 3 Pfennige. Zudem wurde Brot ausgeteilt (vgl. Dreyhaupt 2, 265).