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Nr. 172 Ph.J. SpeneranA.H. Francke 29. 7. 1699

sich bemühet hätte zu vor zu kommen, hätte er sich in gewißer maß an dem König u. an sich selbs versündigt, und sich einen theil deßen, das ihm be-

15 gegnet, zuzuschreiben gehabt.

Die außlaßung des exorcismi 7 von Herrn Freylingshausen 8 anlangend, habe auch der angeführten stelle 9 nicht erinnert. Es möchte aber noch entgegen gehalten werden, das damalige edicta bloß die Marek angegangen, niemal aber auff einige andre provintz extendiret worden. 10 Ich wünschte, das diejenige,

20 die Gott im übrigen treulich dienen, und darzu das vermögen empfangen haben, in dergleichen dingen, die wahrhafftig nicht sündlich sind, ob man sie wol lieber abgeschafft sehe, sich keinen scrupul machten, und nach Pauli regel allen allerley würden 11 , worvon geschehen würde, das sie weniger hindernus in andern dingen finden: die hingegen durch dergleichen unnöthige scrupul

25 könen veranlaßet werden. 12 Was wegen des todten, der in der stille im Febr. beygesetzt seye worden, gemeldet wird 13 , verstehe ich nicht. Zu dem segen, der sich so ihres orts als anderwerts durch Gottes gnade ereignet, und mich die anzeige deßelben freuet 14 , wünsche fernere fortsetzung und stets ne[ues] deßen zeugnußen.

30 Es ist nun Herr gehfeimer] R[ath] Stößer 15 alhier, und bin ich gestern bey ihm gewesen: ich sorge von ihm, das er die sache wegen des ministerii ihres orts hier S [einer] Churffürstlichen] Durchlaucht und dero ministris sehr gefährlich machen wird, als die einem Schismati, wo nicht mit mächtiger hand drein gegriffen werde, gantz nahe seye. 16 Da er sonsten gelfiebten]

28 ne[ues]: cj. 32 /hier/.

7 S. Brief Nr. 170, Z. 32-38 und Nr. 171, Z. 29-37 und Anm. 14.

8 Johann Anastasius Freylinghausen (s. Brief Nr. 94, Anm. 5).

9 Edikt Friedrich Wilhelms, Markgraf zu Brandenburg, betreffend den Exorzismus bei der Taufe, vom 16.9.1664 (s. Brief Nr. 171, Anm. 12).

10 Obwohl das Edikt 1683, 1695 und 1699 erneut gedruckt worden war, wurde seine Gültig­keit erst 1713 auf das Herzogtum Magdeburg ausgedehnt (s. Brief Nr. 171, Anm. 12). Faktisch wurde Francke und Freylinghausen im April 1700 das Auslassen des Exorzismus zugestanden (s. Brief Nr. 205, Anm. 21).

11 IKor 9,19-22, v.a. 22b.

12 Spener hatte 1693 die Ansicht vertreten, daß die Taufe auch ohne Exorzismus gültig sei und daß es zur Vermeidung von Streitigkeiten besser gewesen wäre, wenn man ihn von Anfang an in allen evangelischen Kirchen abgeschafft hätte (Ph.J. Spener, Gruendliche Eroerterung/ Was von dem bey der Tauffe gewoehnlichen Exorcismo zu halten seye/ wie auch von KrafFt und Wirckung der Tauffe an sich selbst/ [...] [Auslegung von Joh 1,19-28 zum 4. Advent 1692], o.O. 1693 [Grünberg Nr. 25], v.a. 11). Vgl. auch Brief Nr. 206, Z. 20-47 und Anm. 9.

13 S. Brief Nr. 171, Z. 35-37.

14 Spener dürfte, da er sich auf Franckes Brief vom 15.7.1699 bezieht, den Kauf des Gutes in Trotha für das Waisenhaus und die Nachrichten von Jacob Bruno Wiegers (s. Brief Nr. 114, Anm. 17) aus London meinen (s. Brief Nr. 171, Z. 38-44).

15 Gottfried Stößer von Lilienfeld (s. Brief Nr. 141, Anm. 10).

"' In Reaktion auf FranckesBekenntniß von dem Ministerio zu Halle in Sachsen" vom 27.4.1699 (s. Brief Nr. 161, Anm. 1) hatten die Halleschen Stadtgeistlichen am 1.6. eine ausführ­liche Antwort mit Stellungnahmen der einzelnen Geistlichen beim Konsistorium eingereicht, in