Nr. 112 Ph.J. Später an AM. Francke 29. 7. 1699
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Herrn Gevatters instituta geliebet, auch gern befordert, ist er jetzt sehr übel 35 mit der action [g]egen das ministerium zu frieden: und helt, das der erweiß zu fuhren nicht solle verstattet werden, als der nicht anders als mit cumulirung vieler ärgernußen geführet werden könte, und doch stecken bleiben würde, daher er darvor helt, S[eine] Churffürstliche] Durchlaucht würde müßen drein greiffen, und der regirung in Hall mehrere gewalt geben, eine gütliche 40 composition vor zunehmen, auch mit macht suspensionis vel remotionis, wo man nicht herbeygehe. Wolte auch gern Herrn Propst Lütken 17 als einen Theologum darzu gezogen haben. Nun bekenne, das auch eine composition nicht ungern sehe, aber Herr Lütke müßte nicht darzu gezogen werden. Den erweiß anlangend, sorge, der Herr gevatter werde sucumbiren, wo er 45 denselben wie rechtens führen solle: denn gegentheil solle alle facta leugnen, ob denn gegen einen und andren einige zeugen geführet würden, werden sie sorglich ihr contrarium, das sichs anders verhalten habe, durch mehrere zeugen trachten darzuthun. Insgesamt ist es eine allzuschwehre sache einen rechtlichen erweiß gegen einen listigen widerpart zu führen. Und kan alsdann offt 50 heißen, cum non deficiat jus, deficit probatio 18 . Wo eine composition beliebet würde, wolte ich Herrn Lüders von Halberstatt 19 vorschlagen. Insgesamt sehe ich die sache also an, das wo nicht Gott sonderlich ein zeugnus seiner allmacht und güte erweisen will, kaum je etwas gefährlicher vorgekommen seye, dar- durch mehr böses auff einmal gestifftet und das gute nidergeschlagen werden 55 könte, als jetzt durch diese gelegenheit vor äugen schwebet: und mögen sich schon einige in ihrem hertzen darauff freuen. Bitte mit den Herren Theologis 20 darvon zureden, und mir förderlichst, was mir zur nachricht dienlich, wißen zu laßen. Wir wollen aber den Herrn hertzlich anruffen, das er selbs ins mittel trete, und was vor gefährliche anschlage obhanden sein mögen, zu 60 nicht mache.
Dieses wäre mir nicht lieb, wo sichs so verhielte, das auß wehrten Herrn Gev[atters] schuld sein bekantnus der Wahrheit 21 auch in anderer hand ge-
35 /er jetzt/. 36 [g]egen: cj. 41 /vor/.
der sie die Vorwürfe Franckes bestritten und forderten, er solle seine Beschuldigungen beweisen (UA Halle Rep. 27, Nr. 1081, Bl. 44-68; Abschrift im AFSt/H A 107, Bl. 30 v -47 v ). Auf dieses Schreiben, das Francke am 8.6. zur Kenntnisnahme zugesandt worden war, hatte dieser am 22.6. reagiert und betont, daß es des Beweises nicht bedürfe, weil die von ihm benannten Mißstände offenkundig seien (UA, aaO, Bl. 69. 71f; AFSt/H, aaO, Bl. 48f [Abschriften]). Deshalb hatte das Konsistorium Francke am 13.7. erneut aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen auf das Schreiben vom 8.6. zu reagieren (UA, aaO, Bl. 73; zu Franckes Antwort s. Brief Nr. 174, Anm. 1; zum gesamten Vorgang vgl. Deppermann, 121 f).
17 Franz Julius Lütkens (s. Brief Nr. 44, Anm. 38) war schon 1692 Mitglied der Untersuchungskommission gegen Francke und Breithaupt gewesen (s. Brief Nr. 58, Anm. 2).
18 Vgl. Liebs, 152, Nr. 107.
19 Justus Lüders (s. Brief Nr. 7, Anm. 18).
20 Paul Anton (s. Brief Nr. 110, Anm. 64) und Joachim Justus Breithaupt (s. Brief Nr. 7, Anm. 36).
21 S. Anm. 16.