Nr. 202 A.H. Francke an Ph.J. Spener 27.3. /700

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warte 8 . Es mögen schon benachbarte Pfarrer, mit denen der Gemeine nichts gedienet, drum ansuchung thun. Herr Tögel selbst, der es ja vor andern wehrt wäre, und den die Gemeine gern haben wolte, macht sich einen scrupel 20 wegen der 24 thaler die jährlich von solcher Stelle zu geben und welche Herr Schräder 9 zu geben sich alle Zeit zu geben gewegert, weil es aus dem Pabsthum als eine gar ungerechte Sache herrühre. 10 Deswegen hat er hier unser Gutachten verlanget, und meynen Herr Dr. Breithaupt 11 und Herr Dr. Anton 12 , er habe sich darüber kein Gewißen zu machen; welches ich ihm 25 auch also berichtet 13 , ich sehe selbst aber die Sache nicht durch, daher ich weder pro noch contra antworte, und ihm sein Gewißen weder weiter noch enger zu machen mich unterstehe. Ein Miedling 14 wird hoc pacto die Stelle gar gerne annehmen. Es ist gar billig, daß Herr Tögel andern vorgehe, aber dann auch sehr mißlich, ob ein guter Diaconus werde hinkommen; und hin- 30 gegen solte ja ein schlimmer hinkommen, wäre es doch noch etwas, so Herr Tögel nur Pastor wäre. Weil mir das viele schreiben jetzo nicht gut, bitte ich doch bey des Herrn von Schweinitz 15 wiederkunfft 16 dero Gn[ädigstem] dieses zur antwort auff dero beehrtes von Magdeburg 17 ohnschwer wißen zu laßen, und daß ich ihnen vor alle wolmeynend gegebene Nachricht und 35 guten Rath auch gehabte Bemühung danckete, und nach möglichkeit alles zur Ehre Gottes anwenden würde; wiewol es Gottes Gerichte ist, daß man Gottes Werck, und meinen Sinn den ich zu des gantzen Landes besten führe und so viel darüber ausstehe, meistens mit so gar verkehrten äugen ansiehet. Ach möchte der Herr unser beten, seuffzen, kämpfen und ringen durch 40 solche Gewitter seiner Gerichte hindurch brechen laßen, daß Gerechtigkeit dennoch für ihm bliebe und im Schwange ginge! 18

35 wolmeynend ( wolmeynent.

8 Offensichtlich das Schreiben Tögels an Francke vom 31.3.1700 (AFSt/H C 227: 7). Tögel bedankt sich darin für das von Francke mitgeteilte Gutachten der Theologieprofessoren wegen der jahrlich vom Pfarramt in Könnern zu zahlenden 24 Taler (s. Z. 19-23 und 4650), geht aber nicht darauf ein, ob außer von Schweinitz weitere Mitglieder des Magdeburger Domkapitels für die Regelung der Pfarrstellenbesetzung zuständig waren.

9 S. Anm. 5.

10 Vgl. auch Z. 46-50.

11 Joachim Justus Breithaupt (s. Brief Nr. 7, Anm. 36).

12 Paul Anton (s. Brief Nr. 110, Anm. 64).

13 Breithaupt und Anton hatten Tögel mitteilen lassen, daß die jährliche Abgabe von 24 Ta­lern vom Pfarramt in Könnern ein alter Brauch sei. Tögel betonte darauf, daß er das Geld umso lieber zahlen wolle, als es für das Glauchaer Waisenhaus bestimmt sei. Erwähnt wird nicht, wofür der Betrag vor Gründung des Waisenhauses verwendet wurde (vgl. Tögel an Francke, 31.3.1700 [s. Anm. 8]).

14 Vgl.Joh 10,12f.

15 S. Anm. 4.

16 Von Magdeburg (vgl. Brief Nr. 200, Z. 35f).

17 Ein entsprechender Brief von von Schweinitz ist nicht überliefert.

18 Vgl. Ps 85,14.