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Nr. 205 A.H. Francke an Ph.J. Spemr j3.(?)]4. 1700

fallen. 7 Mit meiner Schwachheit 8 stehets noch so, daß ich vom Medico 9 noch nicht Urlaub habe vor dem Fest auszugehen, oder auf dem feste zu predigen. Es wird aber wegen der Herrn ministerialium ihrer arbeit ohne dem wol vor Ostern nichts geschehen können, ohne daß sich etwa inzwischen die Herrn Commissarii 10 in der Sache völlig informiren möchten ex actis.

Die Bibeln sind mir wol eingeliefert", und sol die eine nebst den 16 gülden 12 der Frau Johannißin 13 zugestellet werden, die sonst eine solche art zu haben scheinet, daß ich sie im Wittwen=hause 14 nicht wünsche. Es ist noch 1 thaler Geld dabey 15 , weiß also nicht, ob der vielleicht beygeleget die beyden andern Bibeln einbinden zu laßen. Ich habe auch kein zettelchen bey- geklebet gefunden 16 , daß also zwar selbst schließe, an welche Medchen 17 sie der H. Baron Canstein 18 destiniret, aber auch darinnen irren könte.

Was ich pro memoria diese Woche aufgezeichnet 19 , habe auch hiebey legen wollen. 20 Auch habe ich in einem a parten Schreiben unser anliegen wegen der Caseln und Exorcismi beylegen wollen 21 , ob Mfein] th[euresterj

7 Vgl. Ps 143,10.

8 Francke war mindestens seit März 1700 erkrankt (vgl. Briefe Nr. 198, Z. 4-6; Nr. 199, Z. 3-6; Nr. 200, Z. 3f und Nr. 202, Z. 5-10).

' Nicht ermittelt.

10 Außer Fischer (s. Anm. 2) Gottfried Stößer von Lilienfeld (s. Brief Nr. 141, Anm. 10) und Samuel Stryck (s. Brief Nr. 31, Anm. 21; vgl. Brief Nr. 201, Z. 10-12).

11 S. Brief Nr. 204, Z. 31 f.

12 Spener hatte den Betrag wohl zusammen mit den Bibeln übersandt.

13 Nicht ermittelt.

14 Das Glauchaer Witwenhaus, in dem vier Frauen unterkommen und finanziell versorgt werden konnten, war 1698 von Carl Hildebrand von Canstein (s. Brief Nr. 143, Anm. 1) gestiftet und die Leitung dem Direktor des Waisenhauses übertragen worden (vgl. Dreyhaupt 2, 187).

15 Das Geld, das Spener also auch am 31.3.1700 gesandt hatte (s. Anm. 12), stammte von [Dorothea (?)] von Spaen (s. Brief Nr. 109, Anm. 4; vgl. Brief Nr. 206, Z. 73-75).

"' S. Brief Nr. 204, Z. 31 f.

17 S. Brief Nr. 206, Z. 75-78 und Anm. 30 und 31.

18 Carl Hildebrand von Canstein (s. Anm. 14). " Nicht ermittelt.

20 Francke legte das Schreiben nicht bei (s. Brief Nr. 206, Z. 72f).

21 Brief Franckes an Paul von Fuchs (s. Brief Nr. 95, Anm. 4) vom 3.4.1700, in dem er erklärt, warum er mit Johann Anastasius Freylinghausen (s. Brief Nr. 94, Anm. 5) in Glaucha die Meß­gewänder und den Exorzismus bei der Taufe abgeschafft habe (GStA PK HA I, Rep. 52, Nr. 128 a 1, 1689-1731, Bl. 305-307). In einem Schreiben vom 28.11.1699 hatten sich die Richter der Glauchaer Gemeinde beim Konsistorium u.a. über die Abschaffung der Meßgewänder und des Exorzismus in Glaucha (vgl. Briefe Nr. 170, Z. 32-38 Nr. 171, Z. 29-37 und Anm. 14) be­schwert und zudem das vom 20.11.1699 datierende Protokoll einer Befragung von Personen aus der Glauchaer Gemeinde, denen die Prediger seit bis zu sechs Jahren die Absolution verweigerten, eingesandt (GStA PK, aaO, Bl. 284290 [Abschrift]). Francke und Freylinghausen hatten ihrer offiziellen Stellungnahme hierzu vom 18.1.1700 bereits ein Gutachten der juristischen Fakultät Halle vom 10.1.1700 beigefugt, in dem die Rechtswidrigkeit der von den Glauchaer Richtern vorgenommenen Befragung nachgewiesen wurde (GStA PK, aaO, Bl. 291303 [Abschriften]). Am 17.2.1700 hatte das Konsistorium den gesamten Vorgang an den Kurfürsten gesandt (GStA PK, aaO, Bl. 282-303 u. 310 [einschließlich der Abschriften]). Mit dem hier erwähnten Schreiben an von Fuchs versuchte Francke, die Entscheidung des Kurfürsten zu seinen Gunsten zu beein-