Nr. 205 A.H. Francke an Ph.J. Spener [3.(?)]4. 1700
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Vfater] es etwa vor gut funde, das Herrn von Fuchsens 22 Excellentz durch 30 einige Vorstellung unser rationum zu besänfftigen und dem Hofe eine andere Ideam zu machen, ob wir etwa bey der libertaet dißfals gelaßen werden möchten, sonderlich da nur die änderung, wir machens auch wie wir wollen, unmüglich ohne Anstoß der Schwachen 2 -' abgehen kan, wie auch nicht ohne Verhärtung und manchen Sünden der bösen. 24 Kans denn aber endlich nicht 35 seyn, so zeige uns nur der Herr seinen Willen. Wir begehren in solchen externis gar nicht hart zu seyn. Der gute Herr Freylingh[ausen] 25 dauert mich, der in der Sache mehr Last und Gemüths=Beschwerung empfunden als ich, dem ich auch in der Sache nachgegeben nach seinem Willen zu thun, sonst ich wol nichts darinnen vorgenommen hätte. Fiat in omnibus voluntas Dei. 26 40 Ich verharre
M[eines] th[euresten] V[ater]s Gebethschfuldigster] Afugust] Hfermann] Francke. Mppria.
Aussen. Letztere erfolgte am 29.4.1700 und legte fest, daß die Meßgewander beibehalten werden sollten, der Exorzismus aber fakultativ sei (GStA PK, aaO, Bl. 281 u. 312 [Entwurf]). Um die Abschaffung der Meßgewänder baten Francke und Freylinghausen deshalb erneut am 10.7.1700 (LHA Magdeburg Rep. A 5, Nr. 913, Bl. 13-16; zu Freylinghausens Schreiben in der Sache an Fischer vom 26.4.1700 s. Brief Nr. 212, Anm. 4). Die Auseinandersetzung, in die spätestens ab 1701 auch die Stände des Herzogtums Magdeburg einbezogen waren, läßt sich bis 1703 nachweisen (GStA PK HA [, Rep. 129, 1701-1702, Bl. 685f; LHA Magdeburg, aaO, Bl. 17-40).
22 S. Anm. 21.
23 Vgl. IKor 8,9.
24 Zu Speners Schreiben an von Fuchs s. Brief Nr. 206, Z. 60-64 und Anm. 20.
25 S. Anm. 21.
26 Vgl. Mt 6,10b; Lk 22,42b.