Nr. 222 Ph.J. Spener an AM. Francke 19.6.1700

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mit mir die obangedeutete oder Weigelianis imputirte theses, abstrahendo ob die imputation rechtmäßig oder nicht, zu verwerffen: von dem ewigen Evangelio aber, das sie vieles darinnen nicht billichen könten, einiges aber mit 30 deßen verwerffung auch Luthero und andern unsren Theologen praejudicirt würde, an seinem ort beruhen ließen, oder auff was weise das ministerium, so die landstände hinder sich, diese aber über hegung verdächtiger bücher bereits geklaget haben 16 , gestillet würde. 17 Soviel bekenne gern, das auß vielem abnehme, wie der pruritus nach dergleichen unsren Theologen miß- 35 fälligen büchern bey den studiosis ihres orts, und die von dar kommen, sehr groß, also das sie immer mehr nach solchen als von andern orthodoxis ge­schriebenen büchern fragen, daher unter ihnen sein mögen, die wenig grund ihrer gemeinen theseos noch haben, sich aber stets mit dergleichen schrifften, die andern anstößig, schleppen. Daher ich selbs nöthig achte, das Sie soviel in 40 ihrem vermögen ist, sich bestreben, die studiosos von solcherley ihnen auffs wenigste undienlichen schrifften abzuhalten, und das sie sich lieber anderer gebrauchen mit ernst anzuweisen: auch deswegen, weil ohne vorhin recht­schaffen gelegten grund u. in solchen jähren, sie sich noch nicht tüchtig zu halten haben, alles zu prüfen, sondern sich nach ihrem maaß zu meßen. 45

Ich bin auch in Liechtenburg von grund der seelen erschrocken, als mir des G[eorg] P[aul] Siegvolcks 18 tractätlein von eben der materie des ewigen

38 /daher/ : (also das). 40 /Sie/.

16 Memorial der Landstände wegen verbotener Bücher vom 24.4.1700 (s. Brief Nr. 217, Anm. 3).

17 Der Kurfürst hatte in seiner Antwort vom 10.6.1700 auf das Memorial der Landstände (s. Anm. 16) betont, daß die genannten Schriften bereits verboten seien; Gottfried Arnolds Un- partheyische Kirchen- und Ketzerhistorie [...] (s. Brief Nr. 217, Anm. 3) hingegen wolle man nicht verbieten, weilviele gute und nützliche Sachen" darin stünden (GStA PK HA I, Rep. 52, Nr. 130, 1691-1762, Bl. 127 r -130 v , Zitat Bl. 127 v +130 r ; LHA Magdeburg, Rep. A 5, Nr. 911, Bl. 79' [Abschrift]). Dem folgte am 25.6.1700 ein Edikt der Magdeburger Regierung, das die Verbreitung mystischer und spiritualistischer Bücher bei Strafe verbot (Chr.O. Mylius, Corpus Constitutionum Magdeburgicarum Novissimarum [...], Magdeburg u. Halle 1714, Teil 1, Nr. XX, 120; vgl. Deppermann, 132). Vom 26. bis 30.6.1700 wurden bei Magdeburger Buchhänd­lern, v.a. bei Johann Daniel Müller, entsprechende Bücher konfisziert; Auseinandersetzungen um die Konfiskation lassen sich bis 1702 nachweisen (vgl. LHA Magdeburg Rep. A 5, Nr. 911, Bl. 10-27; GStA PK HA [, Rep. 52, Nr. 126, 1701-1702, unpag.). Am 22.9.1700 wandte sich der Advokat Johann Viktor König (s. Brief Nr. 166, Anm. 8) an den Kurfürsten u.a. mit der Anfrage, wie er angesichts von Vertrieb und Druck verbotener Bücher und Traktate mit der Buchhandlung und Druckerei des Waisenhauses in Halle verfahren solle (GStA PK HA I, Rep. 52, Nr. 159b, 1700-1712, Bl. 129f). Der Kurfürst bestätigte daraufhin am 24.9.1700 die Geltung des Bücher­verbots, wies König jedoch an,selbige ante Confiscationem an[zu]zeigen" (GStA PK, aaO, Bl. 128 r [Abschrift]; Original LHA Magdeburg Rep. A 5, Nr. 911, Bl. 23).

18 Georg Kleinnicolai (Kryptonym Georg Paul Siegvolck) (27.2.1671-16.10.1734), geb. in Fürstenau bei Altenberg; 1691 Theologiestudium in Leipzig, 1694 Magister in Halle; 1695 Sprachmeister in Leipzig, 1698 Lehrer an dem von Justus Lüders in Halberstadt nach Halleschem Vorbild gegründeten Pädagogium, 1700 Pfarrer in Friesdorf und Rammelburg; nach Amts­enthebung wegen Verweigerung von Beichte und Abendmahl 1705 Pfarrgehilfe in Neinstedt,