Nr. 243 Ph.J. Spener an A.H. Francke 19.7.1701

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Wir aber sind schlüßig worden, es an die Frau von Gersdorff 7 gelangen zu­laßen, die es an die Königin bringe. 8 Doch wird wol zu erwegen sein, wie Herr Haßel sich darzu schicken möchte. Wie wol ich hoffe, das dieses jahrs trübsalen einige schlacken seines eiffers weggebrannt, und denselben mehr gereinigt haben mögen. Der Herr Herr schicke es zu seinen heiligen ehren. In deßen treue obhut schließlich erlaßende verbleibe

Meines Hochgehrten Herrn Gev[attern] und gel[iebten] Bruders zu gebet und liebe williger

Philipp Jacob Spener D. Mppria.

Berlin den 19.Jul. 1701.

Herren Herrn August Hermann Francken Sanctissimae Theol[ogiae] vortreff­lichem professori publico und treufleißigen pastori zu Glaucha Halle.

18 /sind/.

7 Henriette Katharina von Gersdorf (s. Brief Nr. 5, Anm. 10).

8 Die polnische Königin hatte sich schon im Jahre 1700 für die Freilassung Hassels eingesetzt und auch eine Kaution geboten (vgl. Christiane Eberhardine von Sachsen an die Herzöge von Gotha und Saalfeld, 14.6. und 26.7.1700, AFSt/H D 95: 682. 685f. 687f [Abschriften]). In einem Schreiben vom 22.3.1701 hatte Herzog johann Ernst von Sachsen-Saalfeld die Kaution abgelehnt (AFSt/H, aaO, 697699 [Abschrift]). Die erneute Reaktion der polnischen Königin datierte vom 4.5.1701 (vgl. deren Erwähnung im AFSt/H, aaO, 806). Eine schriftliche Äußerung von Gersdorfs gegenüber der Königin in der Sache ist nicht überliefert. Dennoch war von Gers­dorf nachweislich in die Angelegenheit involviert: In einem Brief vom 31.10.1701 an Francke erwähnt sie, daß die Königin sie um 2000 Taler Kaution für Hassel gebeten habe (AFSt/H C 18: 144), und am 22.11.1701, daß sie die gewünschte Summe bereithalte (AFSt/H C 18: 149f). Am 1.12.1701 teilte Friedrich I. von Preußen (s. Brief Nr. 18, Anm. 11) dem Herzog von Sachsen- Saalfeld die Vokation Hassels zum ao. Prof. theol. verbunden mit der Bitte um Entlassung nach Halle mit (AFSt/H D 95: 803f [Abschrift]). Ab Januar 1702 sind direkte briefliche Kontakte in der Angelegenheit zwischen der polnischen Königin und dem preußischen König nachweisbar (vgl. AFSt/H D 95: 700f. 800-802 [Abschriften]; Wappmann [s. Brief Nr. 22, Anm. 25], 53). Dennoch wurde Hassel erst im November 1703 offenbar aufgrund der Tatsache, daß die polnische Königin die Sache dem kaiserlichen Hof mitgeteilt hatte, entlassen (vgl. die Erwähnung eines Schreibens von Hassel an die Königin vom 13.10.1703, AFSt/H, aaO, 724; Paul von Fuchs an Hassel, 8.12.1703, AFSt/H, aaO, 804f [Abschriften]).