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d. 27. Febr. 1717
- Ew. Gn. haben nun auch hiebey unserer meynung
von einem Lutherischen Catechismo generali
zu empfangen, so nach gefallen Herrn Porsten
communiciret werden kan, iedoch mit gleicher
sorgfältiger cautel, daß es nicht Ref. in die
Hände falle.
- Dem Herrn v. N. bin zum höchsten verbunden,
daß derselbe mit dem K. wegen der
Münchhausischen affaire gesprochen. Ich habe
gestern mit der Post an Herrn Cons. R. Schubart
nach Magdeb. geschrieben, daß er mir ein
kurtzes u. nervoses memorial, wie es die iezigen
umstände der Sachen erfordern, aufsetzen u.
schicken möge, daß ichs auf den Dienstag hier
auf die Post geben könne; darvon denn nicht zwei-
fele, daß es also den Donnerstag in berlin
seyn kan. Denn ich getraue mir nicht, daß ichs
recht mache; sonderl. da Herr Fincke jüngst be-
richtet daß auf heute die Verhör zwischen dem
v. Münchh. u. deßen Gegentheil in dasigen Hohen
Geheimen Justiz-Rath angesetzet worden,
da das Whaus entweder mit einer resolution, oder
sententz versehen werden solte. Da möchte ich nun
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