Sonst versichere ich wol von hertzen Grund, daß wi[r]
ja beyderseits mit allem Ernst dahin sehen, daß
weder durch harte reden noch durch einige Mey-
nung oder fremde auslegung jemanden anstoß
gegeben werde, daher ich gewiß mich von hertz[en]
auff die angeordnete commission freue, in dem ich
mir auch nicht das geringste, dafür ich mich fürch[ten]
dürffte bewust bin, und wäre ja wohl gut, wenn
sie fein bald fürgenommen würde. Herr Rothe hat eine
supplic an das Consistorium eingegeben, und um con-
frontation gebeten, sonderlich auch geklaget daß ich sei-
ne refutation 36 lügen beschuldiget. Darauff ist
ein termin gestern nachmittag 2 Uhr gesetzet, und
sind wir beyde gegen einander gehöret. Ich habe
mich aber auff einrathen eines, dessen autoritaet
mir hierinnen fürnemlich gelten muß, mich auff mein
an Churfl. Durchl. gesantes memorial beruffen,
darauff ich noch keine antwort empfangen,
könte mich also, die weil ich die Sache an S[eine]
Churfl. Durchl. gelangen laßen, als pars laesa, gar nicht
einlassen, sondern hoffte es würde in so wichtiger
Sache der beweiß nicht tumultuarie sondern
legaliter geführet werden, protestirete also, daß
ich nicht anders als in honorem illustris consistor[ii]
erschienen wäre, sonsten könte pro informatione
wohl melden, daß ich in ermeltem scripto enormi-
ter laediret wäre, in dem nicht allein 36 sondern
ja beyderseits mit allem Ernst dahin sehen, daß
weder durch harte reden noch durch einige Mey-
nung oder fremde auslegung jemanden anstoß
gegeben werde, daher ich gewiß mich von hertz[en]
auff die angeordnete commission freue, in dem ich
mir auch nicht das geringste, dafür ich mich fürch[ten]
dürffte bewust bin, und wäre ja wohl gut, wenn
sie fein bald fürgenommen würde. Herr Rothe hat eine
supplic an das Consistorium eingegeben, und um con-
frontation gebeten, sonderlich auch geklaget daß ich sei-
ne refutation 36 lügen beschuldiget. Darauff ist
ein termin gestern nachmittag 2 Uhr gesetzet, und
sind wir beyde gegen einander gehöret. Ich habe
mich aber auff einrathen eines, dessen autoritaet
mir hierinnen fürnemlich gelten muß, mich auff mein
an Churfl. Durchl. gesantes memorial beruffen,
darauff ich noch keine antwort empfangen,
könte mich also, die weil ich die Sache an S[eine]
Churfl. Durchl. gelangen laßen, als pars laesa, gar nicht
einlassen, sondern hoffte es würde in so wichtiger
Sache der beweiß nicht tumultuarie sondern
legaliter geführet werden, protestirete also, daß
ich nicht anders als in honorem illustris consistor[ii]
erschienen wäre, sonsten könte pro informatione
wohl melden, daß ich in ermeltem scripto enormi-
ter laediret wäre, in dem nicht allein 36 sondern