heit der Sache berichten wollen, damit, wenn es
sich also verhält, man gleich wisse, worauff
die Sache beruhet.(1) Es sind keine von uns ab-
gewiesen worden, ohne 1. propter crassam ignoran-
tiam in fundamentalibus fidei articulis. 2. propter
manifesta signa impoenitentiae, da sie nicht zusagen
wollen, sich nicht mehr voll zu sauffen, die H. Tage
nicht mehr zu entheiligen, sich nicht versöhnen wol-
len etc. (2) Viele sind gar nicht von uns zurück-
gehalten, sondern sind aus bloßer Frechheit
durch böse Exempel und eigene Boßheit gereitzet
von uns gewichen und in die Stadt gegangen.
(3) In solchem frechen beginnen sind sie sehr durch
die Prediger zu S. Moritz gestärcket nicht allein
durch ihr unauffhörliches Lästern auff der Kantzel
(welches ich iedoch von M. Schubarten nicht zu
sagen weiß) sondern auch fürnemlich durch das
wiederrechtliche Annehmen meiner Pfarrkinder
im Beichtstuhl, welches sie alle drey gethan.
Es ist ihnen etliche mahl ernstlich vom Con-
sistorio verboten worden, ich habe es ihnen
auch sagen lassen, und die Personen gemeldet,