nichts gewißes und gründliches wieder mich gefunden, hat man, umb genaue
und gantz eigentliche Erkundigung einzuziehen, daß Consistorium und Uni[ver-]
sität auff Gewißen befragt, ob ich heterodoxè in Leiptzig gelehret
worauf man aber in beyden Responsis die Antwort von sich abgelehnet,
unter dem Fürwant, daß die Acta nach Dreßden verschicket wären
da man es doch nothwendig hätte wißen müßen, wenn in den Actis ich
einiger irrigen Lehre über führet worden wäre. Nun kan ich aber al-
len Trutz bieten, die mir auß den Leiptziger Actis etwas böses und irr[iges]
darthun wollen, habe auch von sicherer Hand Nachricht, daß diß falls mei-
ne Unschuld auß den Actis von dem Geheimen Raths Collegio in Dreß-
den erkant sey, wie auch so wohl die Theologische Facultät in Leipzig,
alß auch die Universität in ihren Bericht nach Dreßden viritim be-
kannt, daß mann, nach dem sowohl die Zeugen, alß Ich selbst ab-
gehöret worden, mich keiner Heterodoxie beschuldigen können.
Auch in diesem beygelegten Leipziger Responso wird ein jeder unpassio-
nirter die affecten leicht erkennen können. Denn, da man mei-
ner Person wegen befragt worden, fället man auf andere, die
diß und jenes solten gelehret haben, benennet aber auch solche Lehr[-]
sätze, die an sich selbst, und wenn sie recht erkläret werden,
nicht irrig sind und da man mich einer Unhöflichkeit beschul-
diget, geschiehet es um deswillen, daß ich meiner in allen Rechten
gegründeten Apologia die reine Wahrheit gesaget, und dem nach
muß man in eben dem selbigen Schreiben bekennen, daß
man nicht gemeinet seye, mich an meiner Beförderung zu
hindern, welches von Theologis nicht hätte mögen gesaget werden,
wenn sie sich getrauet hätten, mich mit Recht einer Heterodoxia
zubeschuldigen. Bekennen sie aber selbsten, daß es dahin von
Ihnen nicht gemeinet sey,wie wollen denn nun andere solches
Ihr Schreiben darzu brauchen, mich dadurch nach nachdrücklich zu
graviren? 6) So ist auch in bey den Beylagen von Keinem
unthunlichen Methodo etwas gedacht, und müste ja bewiesen
werden, worinnen solcher unthunliche Methodus bestünde.
7) So bin ich auch wegen beyder Beylagen noch niemals
vernommen worden, welches sich wohl gebühret hätte, wenn
man Christlich und Brüderlich hätte verfahren wollen.
Inauditum nemo juste damnabit.
2.
Pag: 3. wird gemeldet: daß man mit meiner promotion
gesuchet auf eine alhier sonst ungwöhnliche Weise durch
zudringen__ Rp. weyl man auf eine sonst ungewöhnliche wei-
se sich meiner rechtmäßigen Vocation von der Gemeinde
wieder sezet, so hat auch die Gemeinde auf eine sonst ohn-
gewöhnliche weise ihren Ernst bezeugen müßen, nehmlich mit