Ministerio und ein Ärgerniß bey der gegen seitigen Religion, veruhr-
sachet. Ich binn gewiß, daß einem jeden sein Gewißen wird selbst
Zeugniß geben können, daß man die rechten gradus admonitionis nicht
observiret habe.
sachet. Ich binn gewiß, daß einem jeden sein Gewißen wird selbst
Zeugniß geben können, daß man die rechten gradus admonitionis nicht
observiret habe.
9.
Pag: 17. wird ferner gemeldet: daß man in den Klagschreiben an
E.E. und Hochw. Rath nur aus Höfflichkeit gesetzet: Es scheine pp
und suchet ferner zubeweisen, daß man befugt gewesen sey,
um Verwehrung meiner Collegiorum anzuhalten, wenn es
gleich nur also geschienen hätte, daß meine Redens Arthen ver-
dächtig wären. Zur Instantz werden angeführet die Theologi
zu Jena, welche sich über die Phrasin: Deus est caussa per acci-
dens peccati, beschweret, ob sie wohl, solche nur für ver-
dächtig geachtet. Aber solche Instantz schicket sich gar nicht
hieher, denn damahls war diese Redens Arth, daß sie
würcklich geführet worden, in Confesso. Mir aber ist noch keine Re-
dens Art erwiesen und dargethan, welche ich contra Scripturam,
et Libros Symbolicos solte geführet haben, und man will
nun ab Executioneanfangen angefangen wißen, ehe
man jemahls erwiesen, daß ich irgend einige irrige Redens arth
geführet. Und ist es nicht ein schlechtes argument? wie ex effectu
causa zuerkennen, also weyl M. Franckens Schüler so schöne
Lehrsätze auß seinem Collegiis mit sich bringen, wie sub lit.
D. E. am Tage ist, so scheinet uns freylich der Praeceptor mit
seinen Collegiis verdächtig. Denn 1) ist ja sub lit.
D. beklagte Pfarrherr zu Schloß wippach nicht mein, sondern
so viel Ich weiß, Herrn M. Jacobi discipul, und ehe im
Predigt Amt gewesen, alß Ich: der andere aber sub lit.
E. hat auf erfordern seine Orthodoxam explicationem
gethan, welche ja auch hätte sollen beygeleget werden,
denn ja ein jeder der beste Außleger seiner Worte seyn
muß, wie wohl ohne dem seine geführte Worte keine
heterodoxiam in sich begreiffen, sondern eine gar
leichte Erklärung leiden: 2:) Daß aber pag. 18. die
Studiosi beschuldiget werden, sie hätten ihren Un-
Grund in Theologicis bishero sattsam dadurch ver-
rathen, wenn sie von nichts anders bey den Leuten wißen
zu reden Zureden, alß: Ein Wiedergebohrner könne
das moralische Gesetze halten: Ein wiedergebohrner
E.E. und Hochw. Rath nur aus Höfflichkeit gesetzet: Es scheine pp
und suchet ferner zubeweisen, daß man befugt gewesen sey,
um Verwehrung meiner Collegiorum anzuhalten, wenn es
gleich nur also geschienen hätte, daß meine Redens Arthen ver-
dächtig wären. Zur Instantz werden angeführet die Theologi
zu Jena, welche sich über die Phrasin: Deus est caussa per acci-
dens peccati, beschweret, ob sie wohl, solche nur für ver-
dächtig geachtet. Aber solche Instantz schicket sich gar nicht
hieher, denn damahls war diese Redens Arth, daß sie
würcklich geführet worden, in Confesso. Mir aber ist noch keine Re-
dens Art erwiesen und dargethan, welche ich contra Scripturam,
et Libros Symbolicos solte geführet haben, und man will
nun ab Executione
man jemahls erwiesen, daß ich irgend einige irrige Redens arth
geführet. Und ist es nicht ein schlechtes argument? wie ex effectu
causa zuerkennen, also weyl M. Franckens Schüler so schöne
Lehrsätze auß seinem Collegiis mit sich bringen, wie sub lit.
D. E. am Tage ist, so scheinet uns freylich der Praeceptor mit
seinen Collegiis verdächtig. Denn 1) ist ja sub lit.
D. beklagte Pfarrherr zu Schloß wippach nicht mein, sondern
so viel Ich weiß, Herrn M. Jacobi discipul, und ehe im
Predigt Amt gewesen, alß Ich: der andere aber sub lit.
E. hat auf erfordern seine Orthodoxam explicationem
gethan, welche ja auch hätte sollen beygeleget werden,
denn ja ein jeder der beste Außleger seiner Worte seyn
muß, wie wohl ohne dem seine geführte Worte keine
heterodoxiam in sich begreiffen, sondern eine gar
leichte Erklärung leiden: 2:) Daß aber pag. 18. die
Studiosi beschuldiget werden, sie hätten ihren Un-
Grund in Theologicis bishero sattsam dadurch ver-
rathen, wenn sie von nichts anders bey den Leuten wißen
das moralische Gesetze halten: Ein wiedergebohrner