dieweil Sie alle durch gute und böse Gerichte gehen müßen.
Christus spricht: freuet euch so die Leute allerley übels von euch
reden (euch graviren) so sie daran liegen. 3.) Das Schreiben von
Hamburg ist ein privat Schreiben, und zu keinen Beweiß hin-
länglich, darzu von einem Manne gestellet, deßen Untheolo-
gischer Wandel allen kunt und offenbahr ist, und der hohe Ur-
sache hätte sich zuvor selbst zu bekehren, ehe er andern et-
was auffbürden wolte. 4.) Das Leiptziger Responsum wird
zwar beygeleget aber die andern Schreiben vom Consistorio u.
der Vniversität Leiptzig sind weggelaßen. Denn da
man in den ersten Responso nichts gewißes und Gründ-
liches wieder mich gefunden, hat um genauere und
gantz eigentlichere Erkundigung einzuziehen, daß Con-
sistorium und die Universität auff Gewißen befraget
ob ich heterodoxe in Leiptzig gelehret, worauff man
aber in beyden Responsis von sich abgelehnet, unter dem
Fürwand, daß die acta nach Dreßden verschicket wären
da man es doch Nothwendig hätte wißen müßen, wenn
in den actis ich einer irrigen Lehre überführet worden
wäre. Nun kann ich aber allen Trotzbitten bieten, die
mir aus den gantzen Leiptziger actis etwas Böses, und
irriges darthun wollen, habe auch von sicherer Hand
Nachricht, daß dißfals meine Unschuld aus den
actis von dem Geheimden Raths Collegio in Dreßden
erkant sey, wie auch so wohl die Theol: Facultät in
Leipzig, als auch die Universität in ihren Bericht nach
Dreßden viritim bekant, daß man, nachdem so wohl
die Zeugen, als ich selbst abgehöret worden, mich
keiner heterodoxie beschuldigen könne. 5.) auch in
diesen beygelegten Leiptziger Responso wird ein jeder
vnpassionirter die affecten leichtlich erkennen konnen;
denn da man meiner Person wegen befragt worden
fället man auff andere, die dieses und jenes solten
gelehret haben, benennet aber auch solche Lehr Sätze
Christus spricht: freuet euch so die Leute allerley übels von euch
reden (euch graviren) so sie daran liegen. 3.) Das Schreiben von
Hamburg ist ein privat Schreiben, und zu keinen Beweiß hin-
länglich, darzu von einem Manne gestellet, deßen Untheolo-
gischer Wandel allen kunt und offenbahr ist, und der hohe Ur-
sache hätte sich zuvor selbst zu bekehren, ehe er andern et-
was auffbürden wolte. 4.) Das Leiptziger Responsum wird
zwar beygeleget aber die andern Schreiben vom Consistorio u.
der Vniversität Leiptzig sind weggelaßen. Denn da
man in den ersten Responso nichts gewißes und Gründ-
liches wieder mich gefunden, hat um genauere und
gantz eigentlichere Erkundigung einzuziehen, daß Con-
sistorium und die Universität auff Gewißen befraget
ob ich heterodoxe in Leiptzig gelehret, worauff man
aber in beyden Responsis von sich abgelehnet, unter dem
Fürwand, daß die acta nach Dreßden verschicket wären
da man es doch Nothwendig hätte wißen müßen, wenn
in den actis ich einer irrigen Lehre überführet worden
wäre. Nun kann ich aber allen Trotz
mir aus den gantzen Leiptziger actis etwas Böses, und
irriges darthun wollen, habe auch von sicherer Hand
Nachricht, daß dißfals meine Unschuld aus den
actis von dem Geheimden Raths Collegio in Dreßden
erkant sey, wie auch so wohl die Theol: Facultät in
Leipzig, als auch die Universität in ihren Bericht nach
Dreßden viritim bekant, daß man, nachdem so wohl
die Zeugen, als ich selbst abgehöret worden, mich
keiner heterodoxie beschuldigen könne. 5.) auch in
diesen beygelegten Leiptziger Responso wird ein jeder
vnpassionirter die affecten leichtlich erkennen konnen;
denn da man meiner Person wegen befragt worden
fället man auff andere, die dieses und jenes solten
gelehret haben, benennet aber auch solche Lehr Sätze
die an