an ihnen selbst gehandelt. Im übrigen wüste ich nicht, worinnen
von der sonst gewöhnlichen Weise in meiner election, vocation,
confirmation, und ordination abgeschritten seye.
von der sonst gewöhnlichen Weise in meiner election, vocation,
confirmation, und ordination abgeschritten seye.
3.
P. 3. würd auch gemeldet: daß ich es mit meinem SPan neuen
methodo in meinem geführtem Amte gar seltsam angefangen
da ich nicht allein in meiner, sondern auch in andern
Gemeinden in die Häuser so wohl des Tages als des Nachts
geschliechen, und zum Nachtheil der gantzen Evangelischen
Kirchen viel Unfugs gestifftet. Hierinnen ist unwahr 1.)
daß ich einen SPan neuen methodum gebrauchet, man zeuge,
und beweise mir worinnen ich von irgend eingen punct von
der Evangelischen Lehre oder einer Kirchen Ordnung und ministe[-]
rial instruction abgewichen. 2.) daß ich mich in die Häuser
geschlichen. Ich bin frey, öffentlich und ungescheuet hinein ge-
gangen, wo ich zu thun gehabt, und gefordert worden. 3.)
daß ich des Nachts in die Häuser gegangen. Das ist nicht
ein einigmahl geschehen, weil ich hier bin, man müste denn
rechnen, daß ich Amts wegen bey Nächtlicher weile zu einem
Krancken Beicht Kinde gefordert worden, oder man müste es
im Winter deß Nachts heißen, wenn es nach mittag um 4.
oder 5. Uhr schon dunckel wird. Und auff solche weise wird
keiner von allen Predigern weder hierselbst, noch an andern
Orten gefunden werden, von dem man nicht eben die Wor[-]
te, damit man mich zu beschuldigen suchet, gebrauchen könte.
Was nun allen nach Göttlichen, Menschlichen, und Natür-
lichen Rechten wohl erlaubet ist, auch von allen gepflo-
gen wird warum wird es verdächtig und Unrecht, wenn
es von mir geschiehet. 4.) Daß ich zum Nachtheil der gantzen
Evangelischen Kirchen viel Unfugs gestifftet, solches muß
bewiesen werden.
methodo in meinem geführtem Amte gar seltsam angefangen
da ich nicht allein in meiner, sondern auch in andern
Gemeinden in die Häuser so wohl des Tages als des Nachts
geschliechen, und zum Nachtheil der gantzen Evangelischen
Kirchen viel Unfugs gestifftet. Hierinnen ist unwahr 1.)
daß ich einen SPan neuen methodum gebrauchet, man zeuge,
und beweise mir worinnen ich von irgend eingen punct von
der Evangelischen Lehre oder einer Kirchen Ordnung und ministe[-]
rial instruction abgewichen. 2.) daß ich mich in die Häuser
geschlichen. Ich bin frey, öffentlich und ungescheuet hinein ge-
gangen, wo ich zu thun gehabt, und gefordert worden. 3.)
daß ich des Nachts in die Häuser gegangen. Das ist nicht
ein einigmahl geschehen, weil ich hier bin, man müste denn
rechnen, daß ich Amts wegen bey Nächtlicher weile zu einem
Krancken Beicht Kinde gefordert worden, oder man müste es
im Winter deß Nachts heißen, wenn es nach mittag um 4.
oder 5. Uhr schon dunckel wird. Und auff solche weise wird
keiner von allen Predigern weder hierselbst, noch an andern
Orten gefunden werden, von dem man nicht eben die Wor[-]
te, damit man mich zu beschuldigen suchet, gebrauchen könte.
Was nun allen nach Göttlichen, Menschlichen, und Natür-
lichen Rechten wohl erlaubet ist, auch von allen gepflo-
gen wird warum wird es verdächtig und Unrecht, wenn
es von mir geschiehet. 4.) Daß ich zum Nachtheil der gantzen
Evangelischen Kirchen viel Unfugs gestifftet, solches muß
bewiesen werden.
4.
Pag. 6. wird gemeldet, daß man mit der hiesigen inquisitions
commission dem exempel Ihrer Churfürstl. Durchl. zu Sachsen
nachgefolget sey: item, daß die inquisitions commission wieder
commission dem exempel Ihrer Churfürstl. Durchl. zu Sachsen
nachgefolget sey: item, daß die inquisitions commission wieder
diejenigen