Hoch- und wohl-Edle, Hoch- und wohl-weise, Hoch-
und wohlgelahrte sonders HochgeEhrte Herrn.
Demnach ohnerachtet meiner sowohl mündlich als schrifftlich gesche-
henen allerhefftigsten instanz, daß ich gehöret und zu meiner defension
nach allen rechten gelaßen werden möchte, nichts destoweniger nicht allein
mir ein decretum zugesandt, und also wieder alle Göttliche, natürliche
und Menschliche rechte ohne alle verhörung die remotion von meinem
Lehrampt angedeutet worden, sondern auch, da ich etwa vermuthen mögen
man würde sich in so wichtiger sache noch eines andern besinnen,
heutiges tages eine andere Persohn an meiner stelle, deren ich doch für
Gott, weil ich nichts ungeschicktes gehandelt, keines weges entbunden bin,
erwehlen wollen; als habe hiermit, nicht aus irgend einiger Begierde die
Bürde des Predigtampts ferner zutragen, sondern vielmehr in ansehung
der vielen thränen und seuffzer, und des jämmerlichen Weh-klagens
der mir auff meine Seele gebundenen Gemeine sowohl alter als jun-
ger, als die meiner Unschuld und des wiederrechtlichen verfahrens
zur gnüge überzeuget sind, und in betrachtung der schweren Gerichte
Gottes die man dadurch unausbleiblich über diese arme Stadt laden
würde, auch dieses zu mehrer Beruhigung meines Gewißens hinzuthun
und nochmahls demüthigst ansuchen wollen, die, mir Unverhörten, wie-
derfahrne cassation auffzuheben, mich in vigorem officii zu resti-
tuiren, mit meiner defension mich gebührend zuhören und dieses
mein höchst billigstes petitum sämmtlichen dreyen Räthen zucommuniciren
da ich denn nach rechtlichen austrag meiner Sache, so ich schuldig befunden
würde, auch noch einem schärffern Urtheil mich gantz willig unterwerffen
würde. Ich bitte sie um des Richterstuhls Jesu Christi willen,
für den wir ja alle müßen offenbahret werden, mir dasjenige, was auch
Dieben und Mördern nicht versaget wird, nicht zu versagen, und dieses
bitte ich nicht um meinet willen, der ich mich meines unschuldigen
Leidens, um der von mir bezeugten Wahrheit willen, vielmehr hertzlich
zuerfreuen habe, sondern weil mich mein Gewißen dringet die gerechte
straffe Gottes, sowohl von ihnen als von dieser Stadt, so viel an mir ist,
abzuwenden. Verharre inzwischen
henen allerhefftigsten instanz, daß ich gehöret und zu meiner defension
nach allen rechten gelaßen werden möchte, nichts destoweniger nicht allein
mir ein decretum zugesandt, und also wieder alle Göttliche, natürliche
und Menschliche rechte ohne alle verhörung die remotion von meinem
Lehrampt angedeutet worden, sondern auch, da ich etwa vermuthen mögen
man würde sich in so wichtiger sache noch eines andern besinnen,
heutiges tages eine andere Persohn an meiner stelle, deren ich doch für
Gott, weil ich nichts ungeschicktes gehandelt, keines weges entbunden bin,
erwehlen wollen; als habe hiermit, nicht aus irgend einiger Begierde die
Bürde des Predigtampts ferner zutragen, sondern vielmehr in ansehung
der vielen thränen und seuffzer, und des jämmerlichen Weh-klagens
der mir auff meine Seele gebundenen Gemeine sowohl alter als jun-
ger, als die meiner Unschuld und des wiederrechtlichen verfahrens
zur gnüge überzeuget sind, und in betrachtung der schweren Gerichte
Gottes die man dadurch unausbleiblich über diese arme Stadt laden
würde, auch dieses zu mehrer Beruhigung meines Gewißens hinzuthun
und nochmahls demüthigst ansuchen wollen, die, mir Unverhörten, wie-
derfahrne cassation auffzuheben, mich in vigorem officii zu resti-
tuiren, mit meiner defension mich gebührend zuhören und dieses
mein höchst billigstes petitum sämmtlichen dreyen Räthen zucommuniciren
da ich denn nach rechtlichen austrag meiner Sache, so ich schuldig befunden
würde, auch noch einem schärffern Urtheil mich gantz willig unterwerffen
würde. Ich bitte sie um des Richterstuhls Jesu Christi willen,
für den wir ja alle müßen offenbahret werden, mir dasjenige, was auch
Dieben und Mördern nicht versaget wird, nicht zu versagen, und dieses
bitte ich nicht um meinet willen, der ich mich meines unschuldigen
Leidens, um der von mir bezeugten Wahrheit willen, vielmehr hertzlich
zuerfreuen habe, sondern weil mich mein Gewißen dringet die gerechte
straffe Gottes, sowohl von ihnen als von dieser Stadt, so viel an mir ist,
abzuwenden. Verharre inzwischen
Meiner HochgeEhrten Herrn
Erffurt d. 23 7br.
Anno 1691.
Anno 1691.
Dienstwilligster
M. Aug. Herm. Franke.
Abgedruckt in: Gustav Kramer: Beiträge zur Geschichte August Hermann Francke's. Halle 1861, S. 148.
Kollationierung: Jürgen Gröschl
Kollationierung: Jürgen Gröschl