Halle d. 15 feb. 1713.
Meine gel. Brüder Herr Ziegenbalg und
Herr M. Grundler,
Weil ich noch ein Briefchen Herrn {person|label=Berlin|nidn= und seinen
compagnons nachschicken kan, so berichte ich hiedurch,
daß Herrn Plutschau und Herrn Böving vor 3 Wochen zu
Copenhagen beyde angelanget sind. Jener hat zu
vor in Fridericia den König gesprochen, ihm das
gantze Missionswerck recommendiret, und von
ihm viel gute Vertröstungen erhalten, auch darauf
vor dem Könige geprediget. Dieser fänget nun
in Copenhagen an zu reden, wie Herr Ziegenbalg
so große Eigen-liebe, und einen daher entstehen-
den großen Eigen-sinn habe, wie er die wißen-
schafft der malabarische Sprache sich laße zu einiger
[E]rhebung dienen, nicht lauterlich GOttes Ehre, sondern
sich selbst auch groß zu machen suche; er nimmt
auch Herrn M. Gründler von der Gemeinschafft in die-
sen Lastern nicht gar aus; urgiret die unbefugte
excommunication. it. man mache im Heraußschrei-
ben die Dinge größer, als sie in der That wären
//wie mit dem Watthiar geschehen,//
man tauffe Leute, die noch nicht bekäehret wären
et alia, quae etiam in scripto eius impresso, quod vobi-
compagnons nachschicken kan, so berichte ich hiedurch,
daß Herrn Plutschau und Herrn Böving vor 3 Wochen zu
Copenhagen beyde angelanget sind. Jener hat zu
vor in Fridericia den König gesprochen, ihm das
gantze Missionswerck recommendiret, und von
ihm viel gute Vertröstungen erhalten, auch darauf
vor dem Könige geprediget. Dieser fänget nun
in Copenhagen an zu reden, wie Herr Ziegenbalg
so große Eigen-liebe, und einen daher entstehen-
den großen Eigen-sinn habe, wie er die wißen-
schafft der malabarische Sprache sich laße zu einiger
[E]rhebung dienen, nicht lauterlich GOttes Ehre, sondern
sich selbst auch groß zu machen suche; er nimmt
auch Herrn M. Gründler von der Gemeinschafft in die-
sen Lastern nicht gar aus; urgiret die unbefugte
excommunication. it. man mache im Heraußschrei-
ben die Dinge größer, als sie in der That wären
//wie mit dem Watthiar geschehen,//
man tauffe Leute, die noch nicht bek
et alia, quae etiam in scripto eius impresso, quod vobi-