hertzlich mich nicht anzusehen als
einen Splitter-Richter, od. der im
allergeringsten gefallen habe//neigt sey
an ihren Personen u. an ihrer Ar-
beit im Herrn etwas zu tadeln, oder
der da Theil nähme an anderer
ihren cavillationibus u. calumniis;1
sondern als einen solchen, der
aus aufrichtiger Liebe zu ihnen mit
aller Treue anzeiget, was ihm
nur vorkommt, daß ihnen schädl.
seyn könte, indeßen ihnen u. dem
Werck in gleicher Ergebenheit, //wie vorhin, beständig//
zugethan bleibet, u. hier, so viel
an ihm ist, ja auch in Dänne-
marck u. England zu verhüten
trachtet, daß nichts zu ihrem
Schaden geredt u. gethan werde.
Darum erwegen sie dis alles fein
vor dem Angesicht G.s, untersuchen
ihre publique u. privat-Um-
stände aufs beste, u. gehen
darüber zu Rath, wie sie alles
ihr Wesen ins künftige so ein-
richten und führen mögen, daß
weder schwache, noch widrig ge-
sinnete daran einen Anstoß neh-

  1. Verspottungen und Verleumdungen.