Wie seine Churfürstl. Durchl. ohne einigen Schaden alle zu
Glaucha an Halle zu Erziehung der Jugend, und
Verpflegung der Armen, gemachte Anstalten secundiren, und
also das Interesse dero Regiment und Landen, und insonderheit
hiesiger Stadt und Universität dadurch befördern können: zu welchem
Ende nachfolgende Puncte unterthänigst gesuchet werden
Glaucha an Halle zu Erziehung der Jugend, und
Verpflegung der Armen, gemachte Anstalten secundiren, und
also das Interesse dero Regiment und Landen, und insonderheit
hiesiger Stadt und Universität dadurch befördern können: zu welchem
Ende nachfolgende Puncte unterthänigst gesuchet werden
I.
Daß S. Churfl. Durchl. das ganze Werck derer zu Erziehung
der Jugend und Verpflegung der Armen gemachten Anstal-
ten unter dero hohen Namen, Schutz und autorität ferner
weit führen laßen, damit es hinfüro nicht als ein privat, sondern
als ein publiques Werck consideriret werden müße.
der Jugend und Verpflegung der Armen gemachten Anstal-
ten unter dero hohen Namen, Schutz und autorität ferner
weit führen laßen, damit es hinfüro nicht als ein privat, sondern
als ein publiques Werck consideriret werden müße.
II.
Daß das ganze Werck als ein annexum der hiesigen universität consi-
deriret, und zu dero jurisdiction von seiner Chrufl. Durchl. referiret, die di-
rection aber bey meinen Lebzeiten, auch wenn ich gleich durch einen göttl.
Ruff meine jezigen functiones verlaßen, und an einen andern Ort, oder
in ein ander Land und Herrschafft kommen sollte, von mir allein gefüh-
ret werden solle, angesehen auff andere Weyste das angefangene
Werck leicht ins Stecken kommen möchte.
deriret, und zu dero jurisdiction von seiner Chrufl. Durchl. referiret, die di-
rection aber bey meinen Lebzeiten, auch wenn ich gleich durch einen göttl.
Ruff meine jezigen functiones verlaßen, und an einen andern Ort, oder
in ein ander Land und Herrschafft kommen sollte, von mir allein gefüh-
ret werden solle, angesehen auff andere Weyste das angefangene
Werck leicht ins Stecken kommen möchte.
III.
Daß im Fall ich anders wohin kommen sollte, ich einen nach Gutbefinden
substituiren möge, der die subirection des Wercks führe, in Be-
trachtung, daß auff andere Weyse leichtlich einer dazu kommen möchte,
der nicht bey solchem Werck herkommen, und also der Sache nicht kundig
wäre, und zu welchem auch die Wohlthäter nicht gleiches Vertrauen hätten.
substituiren möge, der die subirection des Wercks führe, in Be-
trachtung, daß auff andere Weyse leichtlich einer dazu kommen möchte,
der nicht bey solchem Werck herkommen, und also der Sache nicht kundig
wäre, und zu welchem auch die Wohlthäter nicht gleiches Vertrauen hätten.
IV
Daß im Fall meines Absterbens kein anderer zur direction des
Wercks genommen werden solle, als den ich selber bey Lebzeiten
dazu benennet, und im Testament eingesezet, daneben aber die cura-
tet einigen gewißenhafften geschickten und verständigen Männern
und zwar denen, welche ich ebenfalls selbst dazu benennet haben wür-
de, auffgetragen und anvertrauet werde, die darauff zu sehen,
daß das ganze Werck so wie es angefangen, gewißenhafft fortge-
sezet würde; und das in ebensolcher Ordnung es mit denen successoribus ge-
halten werden solle.
Wercks genommen werden solle, als den ich selber bey Lebzeiten
dazu benennet, und im Testament eingesezet, daneben aber die cura-
tet einigen gewißenhafften geschickten und verständigen Männern
und zwar denen, welche ich ebenfalls selbst dazu benennet haben wür-
de, auffgetragen und anvertrauet werde, die darauff zu sehen,
daß das ganze Werck so wie es angefangen, gewißenhafft fortge-
sezet würde; und das in ebensolcher Ordnung es mit denen successoribus ge-
halten werden solle.