zwey, auch wohl 3 Monat überlaßen wolten, so er nur
nach deren Verfließung seine getreue, u. Ihnen nöthige
und nützliche Dienste ungehindert continuiren könte.
Sie versicherten mich anbey seiner wohlgeprüften Got-
tesfurcht, guten Verstandes und gründlichen Ge-
lehrsamkeit, auch guten übung in negotiis publicis, wie
er mir denn auch, so viel sein rechtschaffenes wesen
betrifft, von mehrern Jahren her zur gnüge bekant
gewesen. Ob nun gleich Ew.r Hochfürstl. Durchl.
auf diese weise nicht so gleich Dero völligen Zweck
erreicheten; So könten Dieselben doch alle Dero
ietzige affairen, angelegenheiten und acta sicher
vorlegen, u. sich seines Raths, als eines Juris consul-
ti bedienen, da denn Dieselben unter der Hand Dero
weitere mesures würden nehmen können, wozu Sie,
die Herrn Grafen, so viel an Ihnen, auch gern bey-
räthig seyn würden. So bald nun Ew. Hochfürstl.
Durchl. Dero gngsten Willen mir hievon würden
eröffnet haben, solte der Cantzlei-Rath Cellarius
nach deren Verfließung seine getreue, u. Ihnen nöthige
und nützliche Dienste ungehindert continuiren könte.
Sie versicherten mich anbey seiner wohlgeprüften Got-
tesfurcht, guten Verstandes und gründlichen Ge-
lehrsamkeit, auch guten übung in negotiis publicis, wie
er mir denn auch, so viel sein rechtschaffenes wesen
betrifft, von mehrern Jahren her zur gnüge bekant
gewesen. Ob nun gleich Ew.r Hochfürstl. Durchl.
auf diese weise nicht so gleich Dero völligen Zweck
erreicheten; So könten Dieselben doch alle Dero
ietzige affairen, angelegenheiten und acta sicher
vorlegen, u. sich seines Raths, als eines Juris consul-
ti bedienen, da denn Dieselben unter der Hand Dero
weitere mesures würden nehmen können, wozu Sie,
die Herrn Grafen, so viel an Ihnen, auch gern bey-
räthig seyn würden. So bald nun Ew. Hochfürstl.
Durchl. Dero gngsten Willen mir hievon würden
eröffnet haben, solte der Cantzlei-Rath Cellarius