Zugang haben; denn da hat die hießige Königl. Regierung
selbst, als der Buchhändler Bielcke von Jena, vor etwa 2
Jahren ein allergnädigst privilegium verlanget, eine
officin in dieser Stadt aufzurichten, in Ihrem Bericht an
S. Königl. Maj. erwehnet, daß demselbigen, bey dem An-
wachs der Universitaet, da eine vielmehrere consumtion
als vormahls währe, ohne ruin der übrigen Buchführer,
könte gefüget werden. So nun die Hochlöbl. Regierung
selbst gestehet, daß durch eine neu anzulegende officin
die übrige Buchhändler nicht gedrucket werden; so kan ja
dieser Laden es bißher ohnmüglich gethan haben, oder
noch thun. So bezeugen auch die hießigen Buchhändler selbst
das gegentheil; Denn als obermeldter Bielcke sich hier
setzen wollen, haben sie fürs Waysenhauß wie für
sich selbst allerunterthänigst gebeten, daß sie und der
Buchladen des Waysenhaußes bey ihren privilegiis agst.
möchten geschützet werden; welches sie nicht würden ge-
than, sondern vielmehr beklagt haben, so sie durch den Buch-
handel des Waysenhaußes gedrücket würden. Vielmehr
aber haben die übrige Buchhändler aus den hießigen
Anstalten einen guten Nutzen. Denn wenn gewisse
Bücher in diesem Laden nicht zu bekommen, werden so
wohl aus dem Paedagogio als Schulen des Waysen-
haußes dergleichen von ihnen erhandelt, so gar öffters
vorfället; zugeschweigen, was sonst diejenigen, die der
Anstalten halber hier leben, und aus denselben ihren
Unterhalt haben, den übrigen Buchhändlern zuwenden.
Weil auch diejenigen Bücher, so das Waysenhauß selbst
drucken läßet, am meisten da gesuchet werden, mehr
als fremde Bücher; So kan durch diesen Laden den übrigen
kein Schaden zuwachsen, weil sie dergleichen doch nicht in
ihren