und gelesen werden könne. Über Matthaeum haben wir nachsuchen laßen;
es will sich aber nichts mehr finden.
5. Hiebey kommt A. ein Königl. recript wegen der agitirten und
inspirirten, die man stilo sive aulico sive theologico Schwärmer nennt;
und B. Verordnung der hiesigen Regierung an den Amtmann von
Giebgenstein; C. Meine an die hiesige Regierung abgestattete relation;
D. Die dazu gehörige Beylage; E. Der Regierung Verorðnung zur
Commission in dieser Sache. Auch lege ich noch bei F. eine relation,
welche Mons. la Crose der berühmte Bibliothecarius in Berlin, so
jetzo hier ist, uns gegeben, von deßen eigener Hand dieses eine copey ist.
Dieser Mons. la Crose ist nicht nur ein gelehrter Mann, sondern auch
von solchem Gemüthe, daß nicht zu praesumiren, daß er es solte fingiret
haben. Dieser Zettel kann wol behalten werden, aber A.B.C.D.E. ver-
langen wir wieder zurück.
6. Den Augenblick empfange des Herrn v. Bonins Brief nebst
12 Thalern Geld und 1 Centner Butter von Ihrer Hochgrl. Gnaden von
Ebersdorf, u. einen Brief von dem 29ten Herrn, ich wünschete, daß sie
den Empfang bald erführen: ich will auch bald antworten.
 

Abgedruckt in: Schmidt, Berthold, Meusel, Otto (Hrsg.): A. H. Franckes Briefe an den Grafen Heinrich XXIV. j.L. Reuß zu Köstritz und seine Gemahlin Eleonore aus den Jahren 1704 bis 1727 als Beitrag zur Geschichte des Pietismus. Leipzig 1905, S. 78-79.