Erhalt des Schreibens A. H. Franckes vom 1. Februar durch C. H. v. Canstein; Ausführungen Cansteins, er werde am morgigen Tag aus Canstein abreisen und zunächst nach Magdeburg reisen; Erklärung Cansteins, die Schuld des Voigt könne durch die Untersuchungskommission ohne seine Anwesenheit erwiesen werden; Grüße Cansteins an H. J. Elers und J. Töllner.
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