Erklärung C. H. v. Cansteins, er habe keine Nachricht J. Töllners über die Schwestern Diel erhalten, da die Stellung [bei C. A. v. Bülow] allerdings bereits an eine Französin ging, wäre dies auch nicht mehr wichtig; Bemerkung Cansteins, er habe bereits einen Verleger für das Manuskript den Gerichtsprozess betreffend gefunden und warte auf Sendung dessen; Schilderung Cansteins, er sende L. Charbonnet 37 Taler und 12 Groschen für M. C. v. Meysebuch; Hinweis Cansteins, H. J. Elers habe seine Entscheidung noch nicht bekannt gemacht; Versicherung Cansteins, der Tod des J. C. Olearius und dessen Umstände seien bekannt; Ausführungen Cansteins zu den Auseinandersetzungen Franckes mit dem lutherischen Ministerium, bei denen zu erwarten ist, dass beide Parteien Unrecht bekommen und so den Glauchaschen Anstalten kein Schaden entstehe.
|