Vermerk C. H. v. Cansteins über den Erhalt des Briefs A. H. Franckes vom 29 [?] Oktober; Ausführungen Cansteins, dass Herr Voigt noch nicht bei ihm eingetroffen sei und deswegen sein alter Amtsverwalter noch im Dienst ist; Anweisung Cansteins, Herr Voigt solle Frau und Kinder mitbringen; Erklärung Cansteins, er werde bis zur Anreise Voigts nicht verreisen; Vorschlag Cansteins, Herr Voigt möge sich in der Zwischenzeit das Gut des G. E. Pfuel für ihn ansehen und ihm Bericht erstatten; Bemerkung Cansteins, er habe das Schreiben von H. W. Ludolf erhalten.
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