Ausführung C. H. v. Cansteins, die Richtlinien für die Kollekten lägen ihm vor, bei den aktuellen Büchern hätte man diese aber noch nicht berücksichtigen können, sondern jede Provinz habe eine besondere Vorschrift erhalten; Bermerkung Cansteins, man solle J. H. Katsch für seine schnelle Arbeit daran danken; Beschluss Cansteins, er werde einen an ihn gesendeten Brief A. H. Franckes an P. v. Fuchs in dieser Angelegenheit zurückhalten, da ihm seine Zustellung als nicht nötig erscheint.
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