Erhalt der Schreibens A. H. Franckes vom 11. Dezember mit dem enthaltenen Brief Voigts durch C. H. v. Canstein; Ausführungen Cansteins, Voigt habe ihm nicht nur die unfertigen Rechnungen überlassen, sondern erhebe auch schwere Anschuldigungen gegen ihn; Erklärung Cansteins, er werde sich bei der Abnahme der Rechungen vertreten lassen, so wie sich Voigt wahrscheinlich durch Herrn Reinicke vertreten lasse; weitere Schilderung Cansteins, Voigt solle sich am kommenden Freitag mit seiner Familie in Mengeringhausen einfinden um sich in der Angelegenheit der Rechnungsführung zu verteidigen; Mahnung Cansteins, H. J. Elers solle sich mit seiner Sympathie für Voigt zurückhalten, dennoch möge Francke ihn grüßen; Schilderung des schlechten Charakters Voigts und der Probleme, welche zwischen Voigt und F. W. Göhring wegen der Pachtung eines Hauses entstanden seien.
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