Bedauern C. H. v. Cansteins, dass Voigt versuche seine Taten durch falsche Aussagen zu verheimlichen, habe dieser doch den Haushalt heruntergewirtschaftet, das Gesinde in den Verruf gebracht und die Rechnungen nicht geführt; Versicherung Cansteins, Voigts Verhalten und Wirtschaftlichkeit zu prüfen und Bitte, H. J. Elers möge Voigt postalisch fragen inwiefern er die Güter Cansteins in schlechtem Zustand sehe; Ausführungen Cansteins, Voigt sei ein Trunkenbold, der eine weitaus unnachgiebigere Behandlung verdiene, er und seine Frau würden das Gesinde anschreien und schlagen, auch eine Klage des Kurfürsten von Köln wegen der Entheiligung der Feiertage hätte es gegeben; weitere ausführliche Erläuterung der Untaten Voigts, z.B. werde Canstein den unmündigen v. Meysebuch 450 Taler zurückerstatten müssen, welche Voigt veruntreut habe; auch sei Vogt verlogen, da er Elers geschrieben habe er bräuchte vier Wochen zur Erledigung einer Aufgabe und F. W. Göhring und Canstein einen Zeitraum von zwei Wochen angegeben habe; Mahnung Cansteins, genau zu bedenken ob man Voigt wieder in Halle aufnehme.
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