Mitteilung E. H. Henckel v. Donnersmarcks betreffend die Entscheidung seines Schwiegervaters [H. W. v. Solms-Sonnenwalde], Henckel v. Donnersmarcks 20-jährigen Schwager [v. Solms-Sonnenwalde] wegen liederlichen Lebenswandels in das Zuchthaus Hamburg zu schicken; Ersuchen Henckel v. Donnersmarcks um Empfehlung eines frommen Studenten in Hamburg, der diesen täglich im Zuchthaus besuchen und zur Buße und Bekehrung bringen könnte.
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