Einverständnis des Kurfürsten mit dem Vertrag zwischen A. H. Francke und M. S. de Tournay zur Errichtung einer Glashütte in Halle, an deren Gewinn das Waisenhaus zur Hälfte beteiligt sein soll; Weiterleitung des Memorials über den Standort der Glashütte an den zuständigen Oberkämmerer J. C. Kolbe v. Wartenberg.
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