Rechtfertigung der Theologischen Fakultät im Zusammenhang mit einem königlichen Reskript, u. a. den einstigen Prediger Wilhelmi und des Studenten Johann Heinrich Pott betreffend; Zur Abwendung von Schaden der Universität, Bitte um ein königliches Reskript, dass die Unschuld der Theologischen Fakultät bestätigt.
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