und dem Hochlöbl. Consistorio an hiesigem Orte, ohne dem solches alles
vor Augen liegt//ist//, bey welchem auch unsere höchstbillichen petita, so wir
bey der Kirchen Visitation übergeben, biß in die drittehalb Jahr
auff eine erwünschte Resolution gewartet, welches dann auch in
dieser odieusen Sache, und da Herr D. Olearius selbst mit im Consistorio
sitzet, nicht anders vermuthen können, und ich demnach (g) in
meinem Gewißen kein ander Mittel gefunden, als daß ich
meiner Gemeinde, die reine und lautere Warheit anzeigete, daß sie
übel thäten, daß sie unsere Predigten versäumeten, darinnen wir
ihnen ihren verderbten Zustand vor Augen stelleten, und doch auch
die Mittel zur Beßerung fürlegeten; andere aber besuchten, durch
welche sie vielmehr unserer würcklichen Befindung nach von ihrer
Bekehrung auffgehalten würden, auch (h) weil der fürnehmste
Einwurff ist, daß sie alle Gottes Wort predigen, und ihr Amt alß
Diener Christi verrichteten, daher die Leute alles was dem alten
Adam wohlgefället, alß ein Evangelium von Ihnen annehmen,
und so woll hiedurch, alß durch unverantwortliches Schelten
auff uns zum Haß und Groll und Verleumden, wieder unser getreu-
es Ammt bewogen werden: mich genöthiget befunden, bey
Gelegenheit frey zu bekennen, was ich vorhin schon per debitum gra-
dum admonitionis privatim, aber ohne Frucht erinnert, daß die
Herren Ministeriales in Halle nicht thäten, waß Sie Ammts
wegen thun solten und könten, wenn sie anders dem
thätlichen Christenthum auffhelffen wolten. Bey anerwoge-
nen allen solchen Umständen, wird niemand nach der Richt
schnur des Wortes Gottes und Exempel so woll derer die uns
in der heil. Schrifft, alß nachhero zu allen Zeiten in dem Straff
Ammt sonderlich gegen die Mängel des Lehr-Standes fürge-
gangen und anders urtheilen können, alß daß ich mit solcher
meiner freyen Bekäntniß nichts unrechtes gethan, ja
daß ich in meinem Gewißen darzu verbunden gewesen, und
für Gottes Gerichte nicht würde haben Rechenschafft geben
können, wenn ich geheuchelt, und die Warheit nicht nach Noth-
durfft bey einer solchen dazu dringenden Gelegenheit bezeuget
hatte