vielen anhalten endlich durch zudringen, und solten Gegner den
Finger Gottes daraus wohl erkennen, daß da ich in wahrheit nicht
einen Finger gereget zu meiner promotion, sondern den Auß-
gang in Gedult erwartet, um des Göttlichen willens bey mei-
nem Antritt in das Predigamt recht wohl versichert zuseyn,
auch über diß sich so großer wiederspruch erreget, dennoch
endlich das sämtliche Ministerium in meine ordination gewilligt,
und mir alle, biß auf zwey, welche etwa auch sonst nicht
allemahl denen Ordinationen mit beyzuwohnen pflegen,
die Hände aufgeleget. Haben sie nun solches damahls mit
bösem Gewißen gethan, so haben sie am übelsten an Ihnen
selbst gehandelt. Im übrigen wüste Ich nicht, worinnen von
der sonst gewöhnlichen weise in meiner Election, Confirmation
und Ordination geschritten worden.
Finger Gottes daraus wohl erkennen, daß da ich in wahrheit nicht
einen Finger gereget zu meiner promotion, sondern den Auß-
gang in Gedult erwartet, um des Göttlichen willens bey mei-
nem Antritt in das Predigamt recht wohl versichert zuseyn,
auch über diß sich so großer wiederspruch erreget, dennoch
endlich das sämtliche Ministerium in meine ordination gewilligt,
und mir alle, biß auf zwey, welche etwa auch sonst nicht
allemahl denen Ordinationen mit beyzuwohnen pflegen,
die Hände aufgeleget. Haben sie nun solches damahls mit
bösem Gewißen gethan, so haben sie am übelsten an Ihnen
selbst gehandelt. Im übrigen wüste Ich nicht, worinnen von
der sonst gewöhnlichen weise in meiner Election, Confirmation
und Ordination geschritten worden.
3.
Pag: 3. wird auch gemeldet, daß ich es mit meinem span neuen
Methodo in meinem Ambte gar seltzam angefangen, da ich nicht al-
lein in meiner, sondern auch in andern Gemeinden in die Häu[-]
ser so wohl des Tages als des Nachts geschlichen, und zum Nachtheil der
gantzen Evangelischen Kirchen viel Unfugs gestifftet. Hierinnen
ist unwahr 1.) daß ich einen Span neuen Methodum gebrauchet. Man
zeige und beweise mir, worinnen ich von irgend einigen Punct von der
Evangel. Lehre oder einer Kirchenordnung und Ministerial instruction ab-
gewichen. 2.) Daß ich mich in die Häuser geschlichen. Ich bin frey öffentlich und
ohngescheut hingangen, wo ich zuthun gehabt, und gefordert worden. 3) Daß
ich des Nachts in die Häußer gegangen. Das ist nicht ein einigmahl ge-
schehen, weyl ich hier bin, man müste denn rechnen, daß ich Ambts-
wegen bey nächtlicher weile zu einem Krancken Beicht Kinde ge-
fordert worden, oder man müste es im Winter deß Nachts heißen,
wenn es Nach mittag um 4 oder 5. Uhr schon dunckel wird, und
auff solche weise wird keiner von allen Predigern weder hier-
selbst, noch an andern Orthen gefunden werden, von dem man nicht
eben die wortegefunden werden, damit man mich zu beschuldigen suchet,
gebrauchen könnte. Was nun allen nach Göttlichen, Menschlichen und na-
türlichen Rechten wohl erlaubet ist, auch von allen gepflogen wird, warum
wird es verdächtig und unrecht, wenn es von mir geschiehet? 4.) Daß ich
zum Nachtheil der gantzen Evangel. Kirchen viel Unfugs gestifftet, solches
muß bewiesen werden.
Methodo in meinem Ambte gar seltzam angefangen, da ich nicht al-
lein in meiner, sondern auch in andern Gemeinden in die Häu[-]
ser so wohl des Tages als des Nachts geschlichen, und zum Nachtheil der
gantzen Evangelischen Kirchen viel Unfugs gestifftet. Hierinnen
ist unwahr 1.) daß ich einen Span neuen Methodum gebrauchet. Man
zeige und beweise mir, worinnen ich von irgend einigen Punct von der
Evangel. Lehre oder einer Kirchenordnung und Ministerial instruction ab-
gewichen. 2.) Daß ich mich in die Häuser geschlichen. Ich bin frey öffentlich und
ohngescheut hingangen, wo ich zuthun gehabt, und gefordert worden. 3) Daß
ich des Nachts in die Häußer gegangen. Das ist nicht ein einigmahl ge-
schehen, weyl ich hier bin, man müste denn rechnen, daß ich Ambts-
wegen bey nächtlicher weile zu einem Krancken Beicht Kinde ge-
fordert worden, oder man müste es im Winter deß Nachts heißen,
wenn es Nach mittag um 4 oder 5. Uhr schon dunckel wird, und
auff solche weise wird keiner von allen Predigern weder hier-
selbst, noch an andern Orthen gefunden werden, von dem man nicht
eben die worte
gebrauchen könnte. Was nun allen nach Göttlichen, Menschlichen und na-
türlichen Rechten wohl erlaubet ist, auch von allen gepflogen wird, warum
wird es verdächtig und unrecht, wenn es von mir geschiehet? 4.) Daß ich
zum Nachtheil der gantzen Evangel. Kirchen viel Unfugs gestifftet, solches
muß bewiesen werden.
4.
Pag: 6. wird gemeldet, daß man mit der hiesigen Inqvisitions Commission
dem Exempel Ih. Churf. Durchl. zu Sachsen nachgefolget sey: Item, daß
die Inqvisitions Commission wieder die jenigen Personen und ihren
Anhang angeordnet seye, die Churf. Durchl. zu Sachsen wegen ihrer
höchst schädlichen und schändlichen Neuerung nicht können noch mögen
dem Exempel Ih. Churf. Durchl. zu Sachsen nachgefolget sey: Item, daß
die Inqvisitions Commission wieder die jenigen Personen und ihren
Anhang angeordnet seye, die Churf. Durchl. zu Sachsen wegen ihrer
höchst schädlichen und schändlichen Neuerung nicht können noch mögen