von bekennet: Malum esse oportet, qui de illis etiam male: Aber ist es
muß unn spöttlich davon geredet seyn. Warum? weil es M. Francke gemacht
hat. 2) daß man von nichts mehrers gehöret, alß, ein Wiedergebohrner könne
das Gesetz halten. Solches ist ja kein Wunder, da nehmlich dieselbe Controversia biß-
hero zwischen den Herren Seniorem, und Rectorem Gymnasii geführet worden, daß
man aber solte hinzu gesezet haben: Die Vorfahren hätten geirret, alß welche
gelehret, daß man die Gebothe Gottes nicht halten könnte, ist von mir und, so
viel ich weiß, auch von andern, unwahr und unerweislich. 3) Daß
man nur zum Schein mit einiger Distinction sich entschuldigen wollen,
aber doch in der Wahrheit nichts anders, alß den Perfectionismum, zu inculiren
gesuchet. Ist das nicht schrecklich, daß man sich zum Richter über die Hertzen erhe-
ben will? Ich habe darvon mein aufrichtiges Bekäntniß in dem examine
abgeleget, und binn bey solchen damahls geführten Reden beydes öffentlich
und besondern allezeit verblieben, wie unter andern auch einige Thesis, die
ich dißfalls meine gründliche Meynung zu exprimiren auffgesezet, in viel-
en Hände kommen sind, wie in Beylage sub lit. A. zuersehen. Es wird zum
Beweiß ein Zeuge angeführet, welcher sub lit. H. bezeuget hat, daß ich
mich in der Predigt weitläufftig vernehmen laßen: dieses wäre noch
kein rechter wiedergebohrner, bey welchem sich der Streit des Geistes mit
dem Fleische finde. Ich habe gesagt: Mann solte darauß nicht schließen, daß man ein rechter Wiedergebohrner Christ seye, wenn man zwar ver-
meinet, den Streit des Geistes und des Fleisches zu haben, aber indeßen
das Fleisch immer über sich herrschen läßet. Denn alles was von
Gott gebohren ist, überwindet die Welt, und unser Glaube ist der
Sieg, der die Welt überwunden hat, und hierbey bleibet ich auch,
wird auch kein rechtschaffner Theologus anders lehren können. Daß ich
aber also gelehret, und nicht anders, will ich auf bedürffenden
Fall mit so viel Zeugen, alß man begehret, behaupten. Die
beylage sub lit. G. wird vielmehr zu meiner Vertheidigung angeführet,
denn ja darinnen außdrücklich außgesaget wird, daß ich mich erkläret.
Ich wüste wohl, daß der Mensch wegen der anklebenden Sünde nicht
vollkommen Leben könte, und daß ich bliebe in Thesi orthodoxa,
welches mich ja absolviret, es müste denn seyn, daß mann
auf eine in Evangel. Kirchen gantz unerhörte Art verfah-
ren wolte, einen wegen einer andern explication eines Orthes
der H. Schrifft, ob man wohl in Thesi gantz einig, für einen
Ketzer zuerklären, welches wohl in der Christlichen Kirchen, so
viel ich weiß, noch nie erhöret ist. Wiewohl über dieß der abge-
hörte Herr M. Seyffart meine Explication des cap. VII
ad Rom: gar nicht verstanden, und so wenig, alß D. Meyer
recht interpretiret (: ich auch deßwegen noch nie gehöret, und
vernommen worden, :) welches ich ihme auch sagen lassen,
und umb deßwillen seyne vergebliches Sschreiben gar
nicht beantwortet. Die Beylagen sub lit. B. D. E. be-
muß unn spöttlich davon geredet seyn. Warum? weil es M. Francke gemacht
hat. 2) daß man von nichts mehrers gehöret, alß, ein Wiedergebohrner könne
das Gesetz halten. Solches ist ja kein Wunder, da nehmlich dieselbe Controversia biß-
hero zwischen den Herren Seniorem, und Rectorem Gymnasii geführet worden, daß
man aber solte hinzu gesezet haben: Die Vorfahren hätten geirret, alß welche
gelehret, daß man die Gebothe Gottes nicht halten könnte, ist von mir und, so
viel ich weiß, auch von andern, unwahr und unerweislich. 3) Daß
man nur zum Schein mit einiger Distinction sich entschuldigen wollen,
aber doch in der Wahrheit nichts anders, alß den Perfectionismum, zu inculiren
gesuchet. Ist das nicht schrecklich, daß man sich zum Richter über die Hertzen erhe-
ben will? Ich habe darvon mein aufrichtiges Bekäntniß in dem examine
abgeleget, und binn bey solchen damahls geführten Reden beydes öffentlich
und besondern allezeit verblieben, wie unter andern auch einige Thesis, die
ich dißfalls meine gründliche Meynung zu exprimiren auffgesezet, in viel-
en Hände kommen sind, wie in Beylage sub lit. A. zuersehen. Es wird zum
Beweiß ein Zeuge angeführet, welcher sub lit. H. bezeuget hat, daß ich
mich in der Predigt weitläufftig vernehmen laßen: dieses wäre noch
kein rechter wiedergebohrner, bey welchem sich der Streit des Geistes mit
dem Fleische finde. Ich habe gesagt: Mann solte darauß nicht schließen, daß man ein rechter Wiedergebohrner Christ seye, wenn man zwar ver-
meinet, den Streit des Geistes und des Fleisches zu haben, aber indeßen
das Fleisch immer über sich herrschen läßet. Denn alles was von
Gott gebohren ist, überwindet die Welt, und unser Glaube ist der
Sieg, der die Welt überwunden hat, und hierbey bleibe
wird auch kein rechtschaffner Theologus anders lehren können. Daß ich
aber also gelehret, und nicht anders, will ich auf bedürffenden
Fall mit so viel Zeugen, alß man begehret, behaupten. Die
beylage sub lit. G. wird vielmehr zu meiner Vertheidigung angeführet,
denn ja darinnen außdrücklich außgesaget wird, daß ich mich erkläret.
Ich wüste wohl, daß der Mensch wegen der anklebenden Sünde nicht
vollkommen Leben könte, und daß ich bliebe in Thesi orthodoxa,
welches mich ja absolviret, es müste denn seyn, daß mann
auf eine in Evangel. Kirchen gantz unerhörte Art verfah-
ren wolte, einen wegen einer andern explication eines Orthes
der H. Schrifft, ob man wohl in Thesi gantz einig, für einen
Ketzer zuerklären, welches wohl in der Christlichen Kirchen, so
viel ich weiß, noch nie erhöret ist. Wiewohl über dieß der abge-
hörte Herr M. Seyffart meine Explication des cap. VII
ad Rom: gar nicht verstanden, und so wenig, alß D. Meyer
recht interpretiret (: ich auch deßwegen noch nie gehöret, und
vernommen worden, :) welches ich ihme auch sagen lassen,
und umb deßwillen seyne vergebliches Sschreiben gar
nicht beantwortet. Die Beylagen sub lit. B. D. E. be-