diejenigen Personen, und ihrem Anhange angeordnet
seye, die Churf. Durchl. zu Sachsen wegen Ihrer höchst schäd.
und schändl. Neuerung nicht können noch mogen dulden.
Rp. beyde sind ausdrückliche Unwarheiten. Ich beziehe mich
dießfals auf meine abgenöthigte Fürstellung der Unwahr-
heiten so in dem Leipziger Programmate, aus welchem diese
beyde vielleicht genommen sind, enthalten.
seye, die Churf. Durchl. zu Sachsen wegen Ihrer höchst schäd.
und schändl. Neuerung nicht können noch mogen dulden.
Rp. beyde sind ausdrückliche Unwarheiten. Ich beziehe mich
dießfals auf meine abgenöthigte Fürstellung der Unwahr-
heiten so in dem Leipziger Programmate, aus welchem diese
beyde vielleicht genommen sind, enthalten.
5.
Pag. 10. Wird unter denen Rationibus, damit man sich der öffent-
lichen Repetition der Predigt opponiret, erzehlet: Daß ich mich
nicht gescheuet in öffentl. Kirchen Examine in praesenz allen
Inspectoren der Kirchen, einen seltsamen Methodum, und mei-
ne Politische Sitten Reguln, und andere Gebeth einzuführen.
Rp. Hierinnen wird fälschlich und unerweißlich angegeben.
1.) Daß ich einen seltzsamen Methodum eingeführet: Ich bin
dabey blieben, worinnen mir andere vorgegangen, und
was ich aus anderer Exempel erlaubet, und üblig zu seyn er-
kant. 2.) Daß ich Politische Sitten Reguln gemacht, oder da man
ja die unschuldigen Conversations Reguln aus fleischlichen
SPott dafür angeben wolte, daß ich solche in dem Examine
eingeführet. 3. Daß ich andere Gebeth in der Kirchen ein-
geführet. Es hat der Buchführer meinen in Gottes Wort
gegründeten Lebens Reguln in der andern Auflage ohne
mein Wißen, ein Gebethlein aus Johann Arndten, um den
bogen vollzumachen beygefüget. Solches Gebethlein haben
die Kinder gantz ungeheißen und für sich selbst auswendig
gelernet, und ist so wohl von dem Herrn Pfarrer
als von mir nur permittiret worden, daß Sie es nach
geendigtem Examine hergebetet, weil wir in solchen
fürnehmen der Kinder, nicht straffbares befunden,
so auch kein unpassionirter darinnen wird zeigen
können, und daraus will man nun machen, daß ich
meine von Ihnen so genandte Politische Sitten Reguln
und andere Gebeth in dem öffentlichen Examine eingeführet,
welches ja gewiß eine offenbare Zunöthigung ist.
lichen Repetition der Predigt opponiret, erzehlet: Daß ich mich
nicht gescheuet in öffentl. Kirchen Examine in praesenz allen
Inspectoren der Kirchen, einen seltsamen Methodum, und mei-
ne Politische Sitten Reguln, und andere Gebeth einzuführen.
Rp. Hierinnen wird fälschlich und unerweißlich angegeben.
1.) Daß ich einen seltzsamen Methodum eingeführet: Ich bin
dabey blieben, worinnen mir andere vorgegangen, und
was ich aus anderer Exempel erlaubet, und üblig zu seyn er-
kant. 2.) Daß ich Politische Sitten Reguln gemacht, oder da man
ja die unschuldigen Conversations Reguln aus fleischlichen
SPott dafür angeben wolte, daß ich solche in dem Examine
eingeführet. 3. Daß ich andere Gebeth in der Kirchen ein-
geführet. Es hat der Buchführer meinen in Gottes Wort
gegründeten Lebens Reguln in der andern Auflage ohne
mein Wißen, ein Gebethlein aus Johann Arndten, um den
bogen vollzumachen beygefüget. Solches Gebethlein haben
die Kinder gantz ungeheißen und für sich selbst auswendig
gelernet, und ist so wohl von dem Herrn Pfarrer
als von mir nur permittiret worden, daß Sie es nach
geendigtem Examine hergebetet, weil wir in solchen
fürnehmen der Kinder, nicht straffbares befunden,
so auch kein unpassionirter darinnen wird zeigen
können, und daraus will man nun machen, daß ich
meine von Ihnen so genandte Politische Sitten Reguln
und andere Gebeth in dem öffentlichen Examine eingeführet,
welches ja gewiß eine offenbare Zunöthigung ist.
6.)