7. Eine dergleichen Bürger-Schule, darinnen die Mädchen in
Christenthumb, Lesen, Schreiben, Rechnen, Catechis-
mo, Neuen Testament und Choral-Singen unter-
wiesen werden.
8. Das Waysen-Hauß, von welchem und andern damit ver-
knüpfften Anstalten, eine gedruckte Nachricht hie-
bey geleget ist sub lit. B.
In welchen 9.) die guten, und geschickten, ingenia ausgelesen
und nach der bey ihnen befindlichen Capacitaet
zum Studiren oder sonst zu guten Künsten dem
gemeinen Wesen zum Besten erzogen werden.
10. Die //6// auserlesene Knaben durch ein besonders Lega-
tum zum Studiren mit allem Fleiß angefü-
ret werden.
11. Die übrigen Knaben zu Handwercken erzogen, und in
ihren Christenthumb wohl angeführet werden.
12. Die Waysen-Mägdlein in einer besondern Schulen, und
unter besondern Auffsicht erzogen, und so wohl im
Christenthum, als in allerhand Weiblicher Arbeit
angewiesen werden.
13. Die //6// Tische armer Studiosorum an der Zahl 70 welche
alle die Kost gantz frey haben.
14. Ein Tisch für Knaben, welche im Waysen-Hause Armut
halber die Kost frey haben, und sonst in Paedagogi[o,]
davon Num. 3. zum Studiren gehalten werden.