erzehlet: Daß ich mich nicht gescheuet in öfentl. Kir-
chen Examine in praesenz aller Inspectorum der Kir-
chen einen seltzsamen Methodum und meine poli-
tischen Sitten reguln und andere gebeth einzuführen.
Hierinnen wird fälschl. und unerweißl. ahngegeben,
1.) Daß ich einn seltzsamen Methodum eingefüh-
ret. Ich bin dabey blieben, worinnen mir ande-
re fürgegangen, und waß ich auß anderer Exempel er-
laubet und übl. zu seyn erkant. 2.) Daß ich politische
Sitten Reguln gemacht, oder da man die unschul-
dige conversations reguln aus fleischl. spott dafür
angeben wolte, daß ich solche in dem Examine ein-
geführet, 3) Daß ich andere gebeth in der Kirchen ein-
geführet. Es hat der buchführer meinen in Gottes
wort gegründeten Lebens Reguln in der andern
auflage ohne mein wißen ein Gebetl. auß Johan
Arnds, um den bogen vollzumachen beygefüget. solchen
gebetl. haben die Kinder gantz ungeheißen und für
sich selbst auswendig gelernet, und ist so wohl von
dem Herrn Pfarrer als von mir nur permittiret wor-
den, daß sie es nach geendigten Examine hergebetet,
weyl wir in solchen fürnehmen der Kinder nichts,
straffbahr befunden, so auch kein unpassionirter dar-
innen wird zeigen können, und darauß will man
nun machen, daß ich meine von ihnen so genante
politische Sitten reguln und andere Gebet, in dem
öffentl. Examine eingeführet, welches ja gewiß
eine offenbahre Zunöthigungist.
6.)
Pag. 14. Seqq. bemühet man sich sehr zubeweisen,
daß ich kein getreuer Mitknecht seye. Ich dancke
meinem Gott, daß ich das mir aufgetragene Kir-
chen Amt keines weges selbst gesuchet noch ver-
langt, und daß ich seithero nachdem mich Gott hinein
gesetzet, nicht das meinige, sondern das, was Jesu ist,
treul. und redl. gesuchet, und den will ich auch lieber
zum Richter drüber nehmen, alß die Menschen, ob