Herrn D. Breith[aupt] wegen von den Cantzeln abgelesen worden. Da wir nun selben
Tages für der commission angehalten solches zu beantworten, ists uns
versaget worden, weil man von keinem theile fernere replicam
annehmen wolte. Doch ist Herrn D. Breithaupten ein memorial ad acta
zu bringen vergönnet worden, den ungleichen verdacht, aus der
impertinenten beylage, von sich abzulehnen. Uns ist aber fürge-
schlagen worden, wie wir beydentheils condescendiren möchten einen
vergleich auffzurichten, sind uns auch einige puncte, so darinnen
solten enthalten seyn, fürgestellet worden, welche uns nicht gefallen
wollen, und daher etwas wiewohl ohne sonderl. effect dawider
eingewendet. Der auffsatz solches recesses ist uns am Freytage
communiciret worden mit dem bedeuten, daß wir bald unser beden-
cken melden solten. Da wir denn kürtzlich entworffen was
uns bedencklich darinnen fürkommen. Es ist die Haupt-Sache,
daß man uns unschuldig befunden hat, und doch das minist[erium] nicht
zu schanden machen wil, daher ihr thun so gut man kan entschuldiget.
Was man nun auff solchen weg gutes schaffen werde, mag der außgang
lehren. Werden keine exempel statuieret, ist das übrige auch wol ver-
gebens. Wir aber begehren nicht um Rache zu schreyen, nur ist es uns
sehr hart fürkommen auff solche dinge selbst zu compromittiren,und
uns zu unterschreiben. Wir haben dagegen eingewant, so viel wir
gekont, und hoffen ja noch das härteste werde geändert seyn. 2. setzet
man hinein Herr D. Breith[aupt] sey erbötig in sein Collegium Biblicum keine bürger zu
admittiren. Und weil 3. etliche wochen her in meiner abend bet-
stunde meine nechstbeywohnende Nachbaren sich mit eingefunden,
sey ich erbötig, keine als meine domesticos mit dazu zu nehmen. Auff
diese beyden puncte hat man gar sehr gedrungen, und wir haben uns
am meisten gewehret. Denn erstlich haben wir da nicht auff uns zu sehen,
sondern wie wir andern mit unserm exempel inskünfftige immer praejudiciren,
und könte also dadurch viel gutes gehindert werden, zum andern hätte
man es sonst freyer unterlassen können, nun aber ists in contradictione
und wird also tacite für unrecht erkläret, da doch die Herren commissarii selbst
wol bekennen, das es an sich selbst nicht unrecht sey, zum dritten, da wir unschul-