Es betraf den Ort Lutheri u. die harte aber gar
unbefugte Beschuldigung gegen denselben, //als ob er selbst
bekennete, er hätte in verwerffung der Meße den Sa-
tan zum Lehrmeister gehabt, da er an gedachten Ort
nur von seiner darüber gehabten Anfechtung redet,
u. schon vor solcher Anfechtung wieder die Miß-
bräuche der Meße aus dem Worte GOttes geschrieben u.
geprediget hatte. Auf welchen beschuldigung denn auch,// darauf wie vor-
hin längst von Hunnio u. andern Theologis, also auch gar aus-
führlich von Seckendorffio Hist. Luth. l. 1. Sect. 45. § 102. geantwortet //ist//.
Es //Bey diesem disput mit P. Schmeltzern// entstand aber dadurch zugleich die Gelegenheit,
von der Meße ein mehrers u. weitläuftiger mit
dem Hertzog zu sprechen, als worinn derselbe in-
sonderheit noch etwas zu finden meynete, das
ihn bey der Römisch Catholischen Religion auf-
hielte, weswegen ich denn, so viel in der Kür-
tze geschehen konnte, zeigete, was für selbster-
wehlte Menschliche Wercke, die zum Theil im Worte
Gottes keinen Grund hätten, zum Theil auch gantz
offenbarl. gegen daßelbe stritten, bey der Meße
befindl. wären, deren sich keiner, weil wir allein
auf Gottes geoffenbahrtes Wort gewiesen wären,
mit gutem Gewißen theilhaftig machen könnte.
Dieweil auch der Pater insonderheit den Irenaeum
und Cyrillum Hierosolymitanum dem Hertzog
vorgehalten, auch über der Tafel gegen mich
davon gesprochen, //und sich sonderlich darauf beruffen,// wie Gratius selbst, der den
Irenaeum ediret, die Antiquität der Meße den
Römisch-Catholischen zugestehe: so gaben mir nicht
allein der Hertzog diese beyde Patres mit in mein
Quartier, und wurde, so viel nöthig war, auf
dieses Vorgeben geantwortet; sondern, nachdem
ich wieder zu Hause kommen, schickte ich auch S.r
D. die Disputation des Herrn Dr Buddei, welche
die erste gewesen, so er als Prof. Theol. zu Je-
na gehalten, und welche demnach auch in seinem
Syntagmate Dissertt. Theolog. die erste ist, dar-
inn neml. contra Gratium erwiesen wird, daß
Clemens Romanus Romanus und Irenaeus der Päbstichen
Meße