gelte, wie es auch überall vom gantzen
Gesetzbuch heiße: Verflucht ist, der nicht hält
alle Wort p Vom andern Gebote ward
zur Antwort gegeben, daß selbiges be-
reits mit im ersten liege, auch nie in
weiterer Erklärung ausgelaßen wer-
den müße. Es erinnerten sich auch Ihro
Durchl. Daß selbst in Dreßdenschen
Catechismo, wiewol mit kleinern Buch-
staben dem ersten Gebot, dieses Wor-
te angehänget worden. Worauf
auch der Herr Prof. noch weiter ver-
setzte, daß da es geschehen, daß die
Missionarii in Ost-Indien dern Ge-
brauch der Lutherischen Kirchen gefol-
get und die aus der Englischen sich
daran gestoßen, er selbst ihnen den
Rath gegeben, sie möchten die Worte
welche einige vor das andere Gebot
ansehen, nur in Einfalt hinzusetzen.

Von dem Sonntag, u. deßen Feyer.22. Weil auch Ihro Durchl. ge-
dacht des Sabbaths oder Sontags u. ge-
meinet, da deßelben Feyer nicht aus
der H. Schrift bewiesen werden kön-
nen und daher nöthig sey, auch die Tra-
ditiones als ein principium cognoscen-
di anzunehmen: so zeigten der Herr
ex 1 Cor. 16, 2. Act. 20, 7.
Apoc. 1, 10.
Professor aus 1. Corinth. XVI. 2. Daß der
Sontag bereits in der ersten Kirchen ge-
feyert worden, als welcher der erste
der Sabbather ist; ingleichen aus Actor.
20, 7. und Aoc. 1, 10. Welche Örter
Ihro Durchl. in den Bibliis pentapl.