Regierung, daß sie allerdings
dem Waysenhause den 10.ten der
Strafgefälle von d. Zeit an den
Erneurung des Privilegii zahlen
Rescript wegen d. 2 JudenKinder.solten. //s. S. EE.// An den Herrn Prof. a.
ist in sehr höflichen terminis
rescribiret, daß er die 2 Juden-
Kinder aus Ellrich ins Waysen-
haus recipiren möchten. EE.
NB.
Dieser punct ist noch nicht ausge-
macht.
9. Auch ist dem Schulhause
das Bier vom Paedagogio zu
nehmen zugelaßen.
Herrn Katschens Gabe ans Ways.h.10. Herr Katsch verehret sei-
nen Antheil von dem, was aus
der accise für Baufreyheit,
der Katzischen Erben ihres Hau-
ses wegen, restituiret werden
soll.
Den 18.ten Febr. 1716.
Böhmeri Sache de concubinatu.1. Heute frühe ward die materie
des Herrn Prof. Böhmers de con-
cubinatu durchlesen, u. erwogen,
wie diese Sache weiter anzugreiffen,
daß ein Nutze daraus entstehe.
Collegium exegeticum.2. Der Herr Prof. hat das Exege-
ticum gehalten.
Herr D. Mylius wird RathsMeister.3. Der Herr Mylius ist heute
Rathsmeister worden, dafür sey
hertzl. gepreiset.