Regierung, daß sie allerdings
dem Waysenhause den 10.ten der
Strafgefälle von d. Zeit an den
Erneurung des Privilegii zahlen
〈Rescript wegen d. 2 JudenKinder.〉solten. //s. S. EE.// An den Herrn Prof. a.
ist in sehr höflichen terminis
rescribiret, daß er die 2 Juden-
Kinder aus Ellrich ins Waysen-
haus recipiren möchten. EE.
〈NB.〉〈〉9. Auch ist dem Schulhause
das Bier vom Paedagogio zu
nehmen zugelaßen.
〈Herrn Katschens Gabe ans Ways.h.〉10. Herr Katsch verehret sei-
nen Antheil von dem, was aus
der accise für Baufreyheit,
der Katzischen Erben ihres Hau-
ses wegen, restituiret werden
soll.
Den 18.ten Febr. 1716.
〈Böhmeri Sache de concubinatu.〉1. Heute frühe ward die materie
des Herrn Prof. Böhmers de con-
cubinatu durchlesen, u. erwogen,
wie diese Sache weiter anzugreiffen,
daß ein Nutze daraus entstehe.
〈Collegium exegeticum.〉2. Der Herr Prof. hat das Exege-
ticum gehalten.
〈Herr D. Mylius wird RathsMeister.〉3. Der Herr Mylius ist heute
Rathsmeister worden, dafür sey
hertzl. gepreiset.
dem Waysenhause den 10.ten der
Strafgefälle von d. Zeit an den
Erneurung des Privilegii zahlen
〈Rescript wegen d. 2 JudenKinder.〉solten. //s. S. EE.// An den Herrn Prof. a.
ist in sehr höflichen terminis
rescribiret, daß er die 2 Juden-
Kinder aus Ellrich ins Waysen-
haus recipiren möchte
〈NB.〉〈
Dieser punct ist noch nicht ausge-
macht.
das Bier vom Paedagogio zu
nehmen zugelaßen.
〈Herrn Katschens Gabe ans Ways.h.〉10. Herr Katsch verehret sei-
nen Antheil von dem, was aus
der accise für Baufreyheit,
der Katzischen Erben ihres Hau-
ses wegen, restituiret werden
soll.
Den 18.ten Febr. 1716.
〈Böhmeri Sache de concubinatu.〉1. Heute frühe ward die materie
des Herrn Prof. Böhmers de con-
cubinatu durchlesen, u. erwogen,
wie diese Sache weiter anzugreiffen,
daß ein Nutze daraus entstehe.
〈Collegium exegeticum.〉2. Der Herr Prof. hat das Exege-
ticum gehalten.
〈Herr D. Mylius wird RathsMeister.〉3. Der Herr Mylius ist heute
Rathsmeister worden, dafür sey
hertzl. gepreiset.