Den 1.ten Augusti1716.
1. Die auf den Gerichts-Tag
nöthigen //Puncte// Memorialia wurden
extrahiret:
2. Was auf dem Gerichts-Tag
vorgegangen, ist im memorial
zu finden.
3. Es gehet ein Gerücht, daß eine
Schlägerey vorgegangen, da ein
Studiosus in die Hand, d. andre
in den Fußf gehauen worden:
d. Thäter a. sey davon gegangen.
nöthigen //Puncte// Memorialia wurden
extrahiret:
2. Was auf dem Gerichts-Tag
vorgegangen, ist im memorial
zu finden.
3. Es gehet ein Gerücht, daß eine
Schlägerey vorgegangen, da ein
Studiosus in die Hand, d. andre
in den Fuß
d. Thäter a. sey davon gegangen.
Den 4.ten Aug. 1716.
1. Der Herr Syndicus hat eine
glimpfliche Antwort dem Senat
thun müssen wegen der requisi-
tion d. Studiosorum.
2. Es hat d. Herr Prof. dem Herrn
GhR. Thomasio besuchet, u. mit
ihm wegen des Commisstorialis
contra Heineccium communiciret.
glimpfliche Antwort dem Senat
thun müssen wegen der requisi-
tion d. Studiosorum.
2. Es hat d. Herr Prof. dem Herrn
GhR. Thomasio besuchet, u. mit
ihm wegen des Commiss
contra Heineccium communiciret.
Den 5.ten Augusti. 1716.
1. Heute ist der Gerichts-Tag
gehalten worden. vid. das
ProRector. Memorial.
2. Abends ist der Herr Prof. als
Pro-Rector mit Mancken zur Leiche
gewesen.
gehalten worden. vid. das
ProRector. Memorial.
2. Abends ist der Herr Prof. als
Pro-Rector mit Mancken zur Leiche
gewesen.