1. Glauchisches Gedenkbüchlein, 1693

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offenbahr. Wollen wir nun Gottes Gerichte nicht noch mehr über uns häuffen / so müssen wir nicht allein solch unordentliches und heydnisches Wesen gar abstellen / sondern auch GOTT sein Werck fürnehmlich an solchen Tagen / die darzu gewidmet sind / in uns haben lassen. Ihr aber / meine Lieben! werdet euch selbst wohl erinnern / daß unser liebes Glauche wegen der Entheiligung des Sabbaths bißhero GOtt zu schweren Zorn gereitzet / ja daß wir uns zugleich anderer Leute Sünden / die bey (3) uns solche Tage entheiliget / theilhafftig gemachet haben. * 1

§. 1. Da haben wir zwar nun vor allen Dingen von nöthen / daß wir GOtt um solcher schweren Sünden Vergebung demüthiglich anflehen / ob Er sich auch erbitten lassen wolte / zugleich mit der Sünde die über uns gehäuffte Zorn-Gerichte von uns zu nehmen. Hier nechst aber müssen wir uns nun auch alle mit einander befleißigen / daß wir ins künfftige den Sonntag und andere Fest-Tage nach dem Willen des lieben GOttes / als rechtschaffenen Christen geziemet / heilig halten.

§. 2. Und da müsset ihr nun ja die falsche Meynung fahren lassen / als wenn an denen Werckel- Tagen Fressen und (4) Sauffen / und andere weltliche Lüste und Üppig­keiten wohlfrey stünden / wenn man nur am Sonntage fromm wäre. Denn das wäre eine grobe Heucheley / damit ihr euch die Verdamniß desto schwerer machen würdet.

§. 3. So müsset ihr auch ferner diesen falschen Wahn fahren lassen / als wenn es genug wäre / wenn man nur die öffentliche Predigt besuchet / so sey denn der Sonntag wol geheiliget / und dürffe man gar wohl die übrige Zeit zur Fleisches- und Welt-Lust anwenden. Denn die es also machen / über die hat der Teufel alle Gewalt / daß er GOttes Wort von ihren Hertzen reisse / und sie in allerhand Sünde und Laster stürtze / und kan gar wohl (5) dabey zugeben / daß sie alle Predigten besuchen / weil er wohl weiß / daß sie dadurch nichts besser werden / sondern vielmehr desto grösser Verdamniß zu gewarten haben. Hingegen müsset ihr gewiß gläuben / daß der gantze Tag GOTT geheiliget sey. Wie wolte es GOtt gefallen können / wenn man sechs Tage dem Teuffel dienete / und den siebenden Tag zum Gottes-Dienst nehmen wolte? Oder / so man den halben Sonntag GOTT dienen wolte / und die übrige Tages- Zeit dem Teuffel? Denn wer seinem Fleisch und Blut / und den weltlichen Lüsten dienet / der dienet dem Teuffel selbst.

§. 4. So müsset ihr auch ins gemein nicht gedencken / daß mit irgend einem äus- (ö)serlichen Dienst dem grossen GOtt etwas gedient seyn / wenn das Hertz nicht dabey ist / noch sich in wahrer Büßfertigkeit und mit auffrichtigen Ernst zu GOtt wendet. Ja / wenn ihr gleich von früh an / biß in die Nacht in der Kirchen wäret / und sänget und betetet ohn unterlaß / so wäret ihr doch damit das geringste nicht gebessert / und würde auch GOtt gantz und gar nicht dadurch geehret / sondern vielmehr verun- ehret und erzürnet / wenn ihr solches nur als einen äusserlichen Dienst mit dem Munde verrichtet / und indessen in euren Sünden nach wie vor immer fort führet. Darum müsset ihr dieses wohl in eure Hertzen fassen / daß ihr es mit dem Hertzen- kündiger zu thun habt / dem (7) mit einen äusserlichen Sabbath nicht gedienet ist / sondern der da vielmehr unser gantzes Hertz haben will / darinnen seinen Sabbath zu halten / daß wir Ihme dienen in Gerechtigkeit / Friede und Freude in dem Heiligen Geist.

§. 5. Wollet ihr nun das Kennzeichen an euch selbst finden / daß ihr als rechte Kinder GOttes den Ruhe-Tag haltet / so wirds also in euren Hertzen beschaffen seyn /

1 Über den Zustand der Gemeinde beim Amtsantritt Franckes vgl. Kramer, A. H. Francke,

I, S.206f.; Neuß, a.a. O., S. 1927. Francke denkt hier wohl vor allem an die vielen Wirts­häuser, in denen am Sonntag Branntwein ausgeschenkt wurde (in 37 von 200 Häusern).