114 Nr. 27 Ph.J. Spater an A.H. Fmticke 17.5.1692
27. Ph.J. Spener an A.H. Francke
Berlin, 17. Mai 1692
Inhalt
Legt Francke nahe, auf die Antwort der theol. Fakultät Leipzig auf dessen Apologie erneut zu reagieren. — Warnt vor Verbreitung von Schriften Robert ßarclays. — Der Ausschluß des Sekretärs Ludwig Gebhard Kraut hat in Berlin Mißstimmung hervorgerufen.
Überlieferung
A: AFSt/H A 125: 7
D: Kramer, Beiträge, 228-229; Tholuck 1, 16-17
Von unsrem liebsten erlöser Jesu Christo gnade, Hecht und reiches maaß des
H. Geistes!
In demselben hertzlich geliebter Herr und Bruder.
Mit unsrem geliebten Herrn Langguth' habe nicht allein der gelegenheit wegen schreiben sollen, sondern auch darzu Ursache gehabt wegen der neulich außgegangenen doppelten rettung der imaginis Pietismi 2 , um zu vernehmen, ob derselbe nicht nötig halte (wie mirs auffs wenigste also vorkommet) auf die nunmehr herausgegebene und vorgetruckte apologiam Theolog[orum] Lipsiensfium] 3 zu antworten. 4 Dann ob sie wol dermaßen gestellet, daß ich davor gehalten die autores solten es vor eine injurie haben anziehen mögen, da sie ein anderer hätte trucken laßen, und es also fast vor ein göttlich gericht über sie anzusehen ist, das sie sich selbs mit solcher edition prostituiren, so scheinet es doch, daß zu rettung geliebten bruders guten nahmens ein und anders beantwortet zu werden würdig seye. Stelle es gleichwol zu ferner reiff-
1 Wohl Johann Emanuel Langguth (gest. Sept. 1692), geb. in Gotha; 1686 Studium in Jena, 1689 in Leipzig (Matrikel Jena, 457; Matrikel Leipzig, 250; J.E. Langguth [Resp.], Patientia vic- trix in iudicio sanctorum [...], Jena 1688; Rector Universitatis Lipsiensis ad Dn. Joh. Emanuelem Langguth [...] vita inculpatum hodie XIII. Septembr. anno 1692 [...] consuetis funerum cere- moniis terrae mandandum cives suos hortatur, [Leipzig 1692]; vgl. Langguth an Johann Conrad Kessler, Leipzig, 15.10.1691, AFSt/H D 40; 478f [Abschrift]). Dieser (?) hatte Francke in Halle schon am 28.1. und 28.2.1692 besucht (Kramer, Beiträge, 173. 178). - Spener hatte Langguth den Brief an Francke offenbar mitgegeben.
2 Doppelte Verteidigung (s. Brief Nr. 26, Anm. 2).
3 Gemeint ist die der Doppelten Verteidigung vorangestellte Antwort der theol. Fakultät Leipzig (Doppelte Verteidigung [s. Anm. 2], 7—60) auf Franckes zusammen mit dem Leipziger Protokoll veröffentlichte APOLOGIA Oder DEFENSIONS-Schrifft [...] vom 7.11.1689 (Francke, Streitschriften, 82-111), die zusammen mit dem Gerichtlichen Leipziger Protokoll und Thomasius' Rechtlichem Bedencken 1692 ohne Franckes Wissen veröffentlicht worden war (s. Brief Nr. 16, Anm. 23).
4 Hierzu kam es nicht (vgl. Brief Nr. 36, Z. 15 und Anm. 14).