Nr. 31 Ph.J. Später an A.H. Francke 16. 7. 1692

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ten, um nicht alles zu verliehren. 1 Der Herr aber mache uns in allen stücken, jedem was ihm zu thun obliget, gewiß, und bringe doch die kirche bald in den stand, da es keines umschweiffes mehr bedörffen wird, sondern man in allen stücken gerade zugehen kan.

Was anlangt die Verstattung andrer beichtväter 2 , würde ich wo ich selbs in dem Consistorio geseßen wäre, gern mit votirt haben, selbs um geliebten Bruder eine erleichterung zu geben, wie nicht allein in Franckfurt 3 die än- derung der beichtväter auß der gewohnheit fast täglich ist, und von niemand ungleich auffgenommen wird, sondern ich nicht in abrede bin, das bey dem Consistorio in Dreßden 4 mit meinem voto zu der änderung, wann casus vor­gefallen sind, nicht difficilis gewesen. Nun warte ich, was nechste post folgen wird, ob geliebter Bruder seine gravamina nach letztem Vorschlag einsendet, und etwa Herrn v. Seckendorff 5 darzu außbitten wird. 6

Was ich nechstmal geschrieben, das geliebter Bruder selbs dem gegentheil den beweiß auffzulegen begehren solte, 7 bekenne, das es daher gekommen, weil ich die sache nicht verstanden, und daher gemeldet, das mit einem Juristen auß der sache geredet werden möchte. Meine ratio so wol alß ab­sieht war, das die sache nicht alß eine inquisition ex officio angenommen, sondern der partey der erweiß aufferlegt würde, welcher es nachmal in casu succumbentiae 8 nicht frey hingehet. Vorgestern sind Herr geh[eimer] Rath v(on] Schweinitz 9 und Herr Cammer Rath Kraut 10 auff 2 stunden der sache wegen bey mir gewesen, wozu sie Herr geh[eimer] R[ath] von Meinders 11 verwiesen. Herr Kraut meinet, wenn er in wenig tagen nach Halle kommen werde, wolle er vieles redressiren: wird auch versuchen, ob vielleicht pro­prio motu von hier der sache anstand biß auff Herrn v. Seckendorff ankunfft möchte gegeben werden. Er wird mit dieser post an den Herrn Cantzlern 12 und vielleicht einige andere schreiben, so etwas thun könen. Mich hat er

30f /die änderung/. 35 einsend/et/ : ein(ge)s(and(t). 50 /andere/.

1 Vgl. Speners Brief vom 9.7.1692 (Brief Nr. 28, Z. 16-37).

2 Vgl. das Schreiben des Konsistoriums an Francke vom 7.7.1692 (s. Brief Nr. 29, Z. 2226 und Anm. 10).

3 Spener war von 1666 bis 1686 erster Pfarrer und Senior des Predigerministeriums in Frank­furt a.M. gewesen.

4 Von 1686 bis 1691 hatte Spener als kursachsischer Oberhofprediger in Dresden amtiert.

5 Veit Ludwig von Seckendorf (s. Brief Nr. 1, Anm. 4).

6 Zu der von Francke daraufhin abgesandten Supplik an den Kurfürsten s. Brief Nr. 32, Z. 61-63 und Anm. 23.

7 S. Brief Nr. 28, Z. 44-55.

8 Im Fall des Erliegens/ Nachgebens.

9 Georg Rudolf von Schweinitz (s. Brief Nr. 30, Anm. 5).

10 Christian Friedrich von Kraut (s. Brief Nr. 13, Anm. 4).

11 Franz von Meinders (s. Brief Nr. 22, Anm. 26).

12 Gottfried von Jena (s. Brief Nr. 16, Anm. 11).