Nr. 40 Ph.J. Später an A.H. Francke 9. 8. 1692
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gegen Herrn D. Breithaupt 8 oder andere so man pietisten nennen wolte etwas erhebliches hätten, solches hieher zu berichten, da also der modus nicht solle sein, in öffentlichen schrifften jemand anzugreiffen. 9 Sagte also, das er in dem rath davon reden wolte, ob vielleicht so bald eine inhibition oder etwas anders 20 decretirt werden möchte. 10 Dieses glaube ich, wo Herrn Rothen scriptum ge- truckt wird, das es ihm schwehrlich also hingehn werde. So wird auch wegen Luppii 11 Verordnung nach Halle ergehn, und solche hindernus weggeräumet werden. 12 Was aber das memorial 13 anlangt, hat er begehrt, ich möchte es noch solange bey mir behalten, biß etwa Herr CammerRath Kraut 14 hieher 25 schreiben, und wie ers befunden hätte, berichten möchte.
Den auffsatz von gebrauch des gesetzes und Evangelij 15 kan ich noch nicht senden, sondern muß ihn noch mit mehr bedacht etliche mal überlesen. War deswegen sicher weil nicht meinte eine eil zu sein, es auch Herrn M. Schaden 16 noch nicht communiciret hatte. Doch wilfs geliebt es Gott anfangs 30 nechster woche senden. Der Herr laße es eine gesegnete arbeit sein. Was von Gotha geschrieben worden 17 , davor dancke ich auch dem Herrn hertzlich. Er laße sein nahmen aller orten groß u. herrlich werden. Im übrigen ist Herr Meyer von Wolffenbüttel 18 jetzo alhier, und werden wir seiner annoch geliebt
R Joachim Justus Breithaupt (s. Brief Nr. 7, Anm. 36).
5 Bereits am 8.10.1691 war an die Regierungen von Magdeburg und Halberstadt reskribiert worden, den Geistlichen das Predigen gegen die sog. Pietisten zu verbieten (GStA PK HA [, Rep. 52, Nr. 130, 1691-1762, Bl. 254 und 253 [Entwurf]; Archiv der Marktgemeinde A III Tit. A 6, 7f. 51 f [Abschrift]). Dieses Reskript war unter Nennung der Namen von Rotth, Christoph Schräder (s. Brief Nr. 30, Anm. 14) und Wolfgang Melchior Süsser (s. Brief Nr. 81, Anm. 10) am 8.1.1692 erneuert worden (GStA PK, aaO, Bl. 252 [Entwurf]). In einem weiteren Reskript vom 30.1.1692 war gefordert worden, „Beweise" gegen die sog. Pietisten nach Berlin einzusenden (GStA PK, aaO, Bl. 257/265; Archiv der Marktgemeinde, aaO, 27f/37).
10 Ein entsprechendes Reskript Friedrichs III. (I.) von Brandenburg (s. Brief Nr. 18, Anm. 11) datiert bereits vom 9.8.1692: Der Befehl, gegen Francke und Breithaupt nichts zu schreiben, wird eindringlich betont; zudem wird eine Vernehmung Rotths angeordnet (AFSt/H D 92: 1—4; A 108: 1 [Abschrift]). Tatsachlich wurde Rotth am 18.8. zu einer Vernehmung in das Konsistorium zum 22.8.1692 zitiert (AFSt/H D 92: 5; A 108: 2 [Abschrift]). - Rotth selbst erklärte am 9.9.1692, daß es ein Verbot, gegen die Pietisten zu schreiben, vor dem 9.8.1692 nicht gegeben habe (Rotth an den Kurfürsten, 9.9.1692, AFSt/H A 108: 6 [Abschrift]).
11 Andreas Luppius (s. Brief Nr. 32, Anm. 9).
12 Ein kurfürstliches Reskript an die Regierung, Luppius die Einfuhr und den Verkauf von Büchern zu untersagen, erging ebenfalls bereits am 9.8.1692 (GStA PK HA I, Rep. 52, Nr. 129, 1690-1700, Bl. 188; vgl. Brief Nr. 39, Z. 38-40).
13 Nicht überliefert. Vermutlich handelt es sich um das Memorial wegen Christian Nicolai (s. Brief Nr. 34, Anm. 3), auf das wohl am 13.8.1692 reskribiert wurde (s. Brief Nr. 41, Z. 3-5).
14 Christian Friedrich von Kraut (s. Brief Nr. 13, Anm. 4).
15 Diesen hatte Francke Spener zwischen dem 23.7. und 2.8.1692 zur Durchsicht zugeschickt (vgl. Briefe Nr. 37, Z. 22-24 und Anm. 18 und Nr. 43, Anm. 1).
16 Johann Caspar Schade (s. Brief Nr. 19, Anm. 12).
17 S. Brief Nr. 38, Z. 30-43.
18 Bartholomaus Meyer (s. Brief Nr. 7, Anm. 17).