Nr. 44 AM. Frauke an Ph.J. Später 20. 8. 1692
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und dürffte noch mehr verursachen. Der Herr aber weiß allemahl aus dem was böse scheinet etwas gutes zu machen.
Mag. Rottens 17 refutation 18 hat mir der Herr von Seckendorff im ver- 35 trauen communiciret, ist so läppisch, daß ichs nicht beschreiben kan, ist wohl sehr gut, daß der druck verhindert worden, denn wenn es herauß käme, ich wohl etwas dagegen sagen müste, und sich traun 19 der Mühe nicht verlohnet. Unter andern hat ein abgesetzter Prediger, qui mente captus est, mit Namen Richter 20 Herrn D. Breithaupts 21 collegium biblicum Sonntags 22 besuchet, 40 und unter die leute bracht, ich hätte da die thesin de impossibili conversione lapsorum post baptismum 23 behauptet, da mir Herr D. Breithaupt und der Conrector Vockerod -4 , (der sein Lebelang da kein wort proponiret noch eingeredet hat) hefftig wiedersprochen. Das ist ein purum putum mendacium, wiewol mir es der arme verwirrete Mensch da ichs ihm vorgehalten, selbst +5 frech in die äugen gesagt, und allerley umstände specificiret, daß ich daraus seine verrückung wie wohl sie nicht sine malitia scheinet zu seyn erst recht wargenommen.
Nun hat dieses M. Rotte als eine warhafftige historie in dieser refutation mir fürgeworffen. 25 Solches zeugs ist mehr darinnen. Gott wird alles wohl 50 machen. 26
zwei Gemeindeglieder Seckendorf ein Vertrauensvotum für Francke übergeben (Kramer 1, 108; vgl. Lotze, 63, Anm. 228). Am 20.8.1692 sandte die Glauchaer Gemeinde eine Supplik, Francke als Pfarrer behalten zu dürfen, mit einer Liste von 120 Unterschriften nach Berlin (GStA PK HA I, Rep. 52, Nr. 130, 1691-1762, Bl. 203-206; ThStA Altenburg, Familienarchiv von Seckendorf, Nr. 1067, Bl. 219f [Abschrift]).
17 Albrecht Christian Rotth (s. Brief Nr. 36, Anm. 12).
18 Es handelt sich um die zu diesem Zeitpunkt als Flugschrift verbreitete Refutation, die erst später unter dem Titel „Eylfertiges Bedencken" in Leipzig erschien (s. Brief Nr. 36, Anm. 13).
" S. Brief Nr. 14, Anm. 17.
20 Wohl Franckes Vorgänger in Glaucha, Johann Richter (s. Brief Nr. 13, Anm. 6; vgl. Rotths Aussage hierzu im Verhör am 19.9.1692 [s. Brief Nr. 50, Anm. 15]).
21 Joachim Justus Breithaupt (s. Brief Nr. 7, Anm. 36).
22 Breithaupt hielt sein Collegium biblicum sonntags nach der Predigt. Es war zunächst gedacht als homiletische Übung für die Theologiestudenten, es kamen aber auch Studenten anderer Fakultäten und einige Bürger hinzu. Zum Ablauf des Collegiums gehörte: die Verlesung eines Kapitels aus der Bibel sowie eine Einführung in dessen Verständnis und Gliederung durch Breithaupt; der Vortrag von Lehren aus dem Kapitel durch drei andere Personen, denen Breithaupt jeweils weitere Ausführungen hinzufügte; die Ergänzung einiger Ermahnungen und der Abschluß mit einem Gebet. Im Jahr 1692 wurde das Johannesevangelium gelesen (vgl. Joachim Justus Breithaupts/ D. Wohlgemeinte Warnung fuer denen Beschuldigungen/ Damit zu dieser Zeit viele unverdienter Weise beleget werden/ [...] Nebst einem Warhafftigen Bericht von Ao. 1692, Halle 1693, D-D3).
23 Die These von der nicht möglichen Bekehrung der nach der Taufe Gefallenen. — Diese ist bei Francke nicht nachweisbar. Auch Spener hatte die Taufe als „Bad der Wiedergeburt" von einer späteren Bekehrung derjenigen, die aus der Taufgnade wieder herausgefallen und also noch nicht wahrhaftig wiedergeboren sind, unterschieden (F. Wagner, Art. Bekehrung H/2, TRE 5, 464f).
24 Gottfried Vockerodt (s. Brief Nr. 16, Anm. 44).
25 Rotth nennt 5 Gründe, weshalb Franckes Lehre „Melancholisch mache" (Eilfertiges Bedenken, 42-46); 1. er mache zur Sünde, was oft nicht Sünde ist; 2. er betrachte alle Christen als lapsos,