Nr. 112 PhJ. Spener an A.H. Francke 10.12.1695

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hindere. Ich werde aber auch nicht ermanglen durch Gottes gnade zeit auß- zusehen, damit auch solches billiche verlangen erfüllet werde. Indeßen, weil die zeit zu eigenem schreiben nicht zulanget, bitte Herrn Lic. Anton nechst hertzlichem grüß zu berichten, daß auch sein billiches petitum vorgestellet, da auch gestern die marin jura 7 ihm allerdings erlaßen worden sind. 8

Im übrigen höre mit betrübnus auß Leipzig von Herrn Langen und dem kauffmann Herrn Milich 9 , das solche sich nun von Kirche und Communion separiret 10 , auch vor das consistorium daselbs 11 , sodann ein schmid vom dorff zu Mersburg auch vor das Consistorium daselbs, ex hoc capite, citiret worden 12 . Worauß ich neues unheil besorge, und recht bedaure, das der guten

25 /daselbs, ex hoc capite/.

7 Bei den Marin(e)geldern handelte es sich um eine Summe, die von Personen, die in den brandenburg-preußischen Staatsdienst eintraten, zunächst an dasMarin-Collegium" in Emden, später an dieChargen oder Recrouten Kasse" in Berlin gezahlt werden mußte (vgl. Zedier 19, 1559; zur brandenburg-preußischen Marine in Emden vgl. H.G. Steltzer,Mit herrlichen Hä­fen versehen". Brandenburgisch-preußische Seefahrt vor dreihundert Jahren, Frankfurt a.M. u.a. 1981 |Lit.]; zu den zugleich zu zahlenden Kanzleigebühren s. Brief Nr. 116, Anm. 18).

8 Paul Anton (s. Brief Nr. 110, Anm. 64) hatte am 24.9.1695 um den Erlaß der von ihm bereits gezahlten Marinegelder in Höhe von 99 Reichstalern gebeten und diese Bitte am 17.12. wiederholt (Anton an die Oberkuratoren der Universität, 17.12.1695, GStA PK HA I, Rep. 52, Nr. 159 n 3 a, 1686-1698, Bl. 332f; vgl. auch Spener an Anton, 28.9.1695, AFSt/H D 81: 73, und 5.11.1695, AFSt/H C 146: 22). Antons Bitte wurde am 31.12.1695 entsprochen (GStA PK, aaO, Bl. 314). Zugleich wurde ihm die Erstattung vorgeschossener Umzugskosten und die kon­tinuierliche Zahlung der Besoldung zugesagt (GStA PK, aaO, Bl. 315); beides verzögerte sich aber (vgl. Anton und Spener an die Oberkuratoren der Universität, 26.5. bzw. 29.5.1696, GStA PK, aaO, Bl. 75f).

9 Wohl Ludwig Milich (vgl. Ludwig Milich an Francke, 26.6.1698, SBPrKB, Nachlaß Francke, Kaps. 24).

10 Johann Christian Lange (s. Brief Nr. 39, Anm. 15) hatte am 1.10.1695 einen entsprechen­den Brief an seinen namentlich nicht genannten Beichtvater verfaßt (AFSt/H D 57: 4277).

11 Die Zitation Langes und Milichs vor das Konsistorium in Leipzig wurde nicht ermittelt.

12 Es handelt sich um den Schmied Christoph Tostlöwe (auch Tostleven oder Tostieben) aus Böhlitz bei Leipzig (gest. nach 1699, vgl. Tostlöwe an Francke, 3.2.1699, SBPrKB, Nachlaß Francke, Kaps. 21, 1), das zu diesem Zeitpunkt dem Merseburger Konsistorium unterstand. Wie aus einem handschriftlichenCatalogus der MSCtorum des sei. Hn. Tostiebens" hervorgeht, hatte dieser bereits im Jahre 1682 eine Art Bekehrungsbericht verfaßt (Der Anfang meiner büße oder wie der Tit. lautet, Merckwürdige gottliche Warnung vor meinem großen Unglück, erfolget wohlverdiente Straffe und dem entlichen Erkentnüß und bereuung meiner Sünden, Anno 1682", vgl. denCatalogus" im AFSt/H D 67: 18-21, Titel 18). Seit dem Ende der 80er Jahre wurden bei Tostlöwe Konventikel gehalten, auch Francke und Johann Caspar Schade (s. Brief Nr. 19, Anm. 12) hielten sich dort auf (Leube, 238-240; vgl. Tostlöwe an Francke, 28.5. und 13.6.1691, SBPrKB, Nachlaß Francke, Kaps. 21: 1). Die Separation Tostlöwes von Kirche und Abendmahl ging offenbar auf den Einfluß seines Hauslehrers Johann Georg Schilling (s. Brief Nr. 114, Anm. 10) zurück. Dieser war seit Anfang August 1695 in Merseburg inhaftiert (vgl. Johann Georg Schilling an das Konsistorium in Merseburg, 27.10.1695, AFSt/H D 115": 945- 956). Tostlöwe verfaßte mehrere Verantwortungen an das Merseburger Konsistorium sowie im September 1695 einen Bericht über Schilling. Vgl. die Abschriften im AFSt/H D 115 a : 879-898